Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
In diesem Seminar lernen Sie, wirtschaftliche Themen anhand von Unternehmens- und Kennzahlen gekonnt mit der Geschäftsleitung zu diskutieren. Ob Arbeitgeber, Ausschusssitzungen oder Beratung des Betriebsrats – wirksame Gesprächsstrategien helfen Ihnen, überzeugend und kompetent auf Ihre Gesprächspartner zu wirken. In praktischen Übungen trainieren Sie, wie man auf Augenhöhe mit der Geschäftsleitung argumentiert und auch in schwierigen Situationen souverän bleibt.
Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss stehen Sie vor besonderen Herausforderungen. Schließlich müssen Sie betriebswirtschaftliche Kenntnisse mit überzeugenden Argumentationstechniken und souveränem Auftreten verbinden. Schnell haben Sie es mit erfahrenen und taktisch agierenden Gesprächspartnern zu tun. Hier kommt es darauf an, ruhig und sachlich zu bleiben und mit Argumenten und guten wirtschaftlichen Kenntnissen professionell zu überzeugen.
Gesprächsführungstechniken und Strategien für den Wirtschaftsausschuss
Persönliche Überzeugungskraft und Durchsetzungsfähigkeit steigern
Praxis-Training mit Experten-Feedback: Argumentation auf Augenhöhe mit der Geschäftsleitung
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die gleichzeitig im Betriebsrat sind, gilt der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG, so schon BAG 06.11.1973 – 1 ABR 8/73; AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972. Eine Anwendung des § 37 Abs. 6 BetrVG kommt für die Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses zunächst in ihrer etwaigen Eigenschaft als Betriebsratsmitglied aufgrund eines Beschlusses des jeweiligen Betriebsrats in Betracht.
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht gleichzeitig im Betriebsrat sind, sieht das Gesetz eine Schulungsmöglichkeit nicht ausdrücklich vor. Allerdings wird die Anwendung von § 37,6 Abs. 6 BetrVG in Literatur und Rechtsprechung teilweise auch für sie bestätigt. Auch Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses, die ihr Amt bereits einige Jahre ausüben, können einen Anspruch auf eine Grundlagenschulung zum Thema haben. Das Gericht erkannte: »Selbst eine wiederholte Amtsperiode im Wirtschaftsausschuss ist kein hinreichendes Merkmal für die fehlende Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme« (LAG Hamm 05.12.2008 – 10 TaBV 25/07).
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Das BAG bejaht unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Schulungsanspruch für ein nicht dem Betriebsrat angehörendes Wirtschaftsausschussmitglied. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
Gremium-Rabatt
1. Teilnehmer = 1.599,00 EUR,
2. Teilnehmer = 1.599,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.549,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin
Empfohlene Veranstaltungsdauer: 3,5 Tage
Teilnehmer: max. 12
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.