Agiles Arbeiten

New-Work-Prozesse kompetent und erfolgreich mitgestalten


Agiles Arbeiten

§ 37,6
SGB IX

Erfahren Sie mehr über agile Arbeitsmethoden, ihre Herausforderungen und Chancen. Durch aktives Erproben agiler Methoden unter Anleitung unserer Experten gewinnen Sie den notwendigen Praxisbezug. Zudem vermitteln wir Ihnen die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung agiler Arbeitsmethoden, damit Sie zukunftsfähige Entscheidungen im Sinne Ihrer Belegschaft treffen können.

In der heutigen dynamischen Geschäftswelt ist die kontinuierliche Weiterentwicklung für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Agiles Arbeiten und agile Teams bieten eine unternehmerische Lösung für die steigende Komplexität und Dynamik. Betriebsräte, die zukunftsorientiert agieren möchten, müssen die Prinzipien agilen Arbeitens kennen, um betriebliche Veränderungsprozesse von Anfang an kompetent mitzugestalten.

Agiles Arbeiten – was ist das?

  • Rahmenbedingung VUKA, BANI und Arbeit 5.0
  • Agilität als Unternehmenskultur: Werte, Prinzipien, Praktiken
  • Mehr Eigenverantwortlichkeit der Arbeitnehmer in selbstorganisierten Teams
  • Neues »Mindset« und veränderte Kommunikation

Praktische Anwendung – agile Methoden kennenlernen und ausprobieren

  • Dezentrale Prozesssteuerung (Kanban)
  • Selbstorganisiertes Projektmanagement in Arbeitsteams (Scrum)
  • Neue Innovationsmethoden/Problemlösungsansätze (Design Thinking, Effectuation)
  • Arbeitsabläufe optimieren und transparent gestalten

Agile Methoden für die Betriebsratsarbeit nutzen

  • Chancen und Risiken abwägen – neue Formen der Zusammenarbeit erproben
  • Im Mittelpunkt: Wünsche und Bedürfnisse der Belegschaft gezielt einbinden

Rechtliche Rahmenbedingungen für agile Zusammenarbeit

  • Vertragliche und rechtliche Gestaltungsspielräume
  • Agil und mobil? Neue rechtliche Grundlagen und was sie bedeuten
  • Agiler Arbeitsort, agile Arbeitszeit und Direktionsrecht
  • Betriebsvereinbarungen zu agiler Arbeit – neue Herausforderungen für den Betriebsrat
  • Einsatz von Fremdpersonal: Leiharbeit, Werk- und Dienstvertrag
  • Datenschutz – ein aktueller Überblick

Mitbestimmung in der agilen Unternehmenswelt

  • Das A & O: Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information
  • Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI): Neue Informations- und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG
  • Auch neu: Anspruch auf externe Berater beim Einsatz von KI
  • Agiles Arbeiten als neue Arbeitsmethode: Betriebsänderung nach § 111 BetrVG?
  • § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG: Das neue Mitbestimmungsrecht bei mobiler Arbeit ist da!
  • Leistungs-/Verhaltensüberwachung in agilen Strukturen – Regelungsbedarf prüfen

Schulungsanspruch

Wenn ein Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch eine Schulung verbessert werden, ist die Seminarteilnahme dieser Betriebsratsmitglieder in der Regel erforderlich i. S. v. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG (BAG 12.01.2011 – 7 ABR 94/09).

Diese Seminare vermitteln in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.

 

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.599,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.399,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 95 Poko-Points
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