Betriebsrat Neuwahl: Wann muss vorzeitig neu gewählt werden?

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Eine Betriebsrat-Neuwahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums ist erforderlich, wenn der bisherige Betriebsrat vorzeitig aufgelöst wird oder seine Arbeitsfähigkeit verliert. Grundsätzlich wird der Betriebsrat alle vier Jahre neu gewählt, doch in bestimmten Fällen kann eine Neuwahl auch früher notwendig sein. Welche Regelungen in diesen Fällen gelten und wie eine Neuwahl abläuft, erklären wir in diesem Artikel. 

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Neuwahl des Betriebsrats – das Wichtigste in Kürze

  • Wann ist eine Neuwahl erforderlich? 
    • Zu wenige Mitglieder: weniger als die Hälfte der gewählten Betriebsratsmitglieder ist noch im Amt und es gibt keine Ersatzmitglieder  
    • Rücktritt des gesamten Betriebsrats 
    • Gerichtliche Auflösung des Betriebsrats bei groben Pflichtverstößen
    • Beantragung der Neuwahl durch die Belegschaft: ab 25 % der Wahlberechtigten möglich  
  • Wichtige Fristen
    • Fehlende Ersatzmitglieder: sofortige Neuwahl nötig
  • Wer organisiert die Neuwahl? 
    • Der Betriebsrat bestellt einen Wahlvorstand, der dann die Wahlen einleitet und durchführt

Gründe für eine vorzeitige Neuwahl des Betriebsrats 

Ein Betriebsrat ist die zentrale Interessenvertretung der Arbeitnehmenden im Unternehmen. Doch es gibt Situationen, in denen eine reguläre Amtszeit vorzeitig endet und eine Betriebsrat-Neuwahl erforderlich wird. Dies kann beispielsweise passieren, wenn die Mindestanzahl an Mitgliedern unterschritten wird, der gesamte Betriebsrat zurücktritt oder das Gremium durch das Arbeitsgericht aufgelöst wird. Die Voraussetzungen für eine Neuwahl sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

Gründe für Betriebsrat-Neuwahlen

Unterschreitung der Mindestanzahl an Mitgliedern 

Der Betriebsrat kann nur arbeitsfähig bleiben, wenn mindestens die Hälfte der regulären Mitglieder noch im Amt ist. Sollte diese Zahl unterschritten werden und es keine Betriebsrat-Ersatzmitglieder mehr geben, muss eine Neuwahl des Betriebsrats durchgeführt werden.

Rücktritt des gesamten Betriebsrats 

Tritt der Betriebsrat geschlossen zurück, ist eine Neuwahl unumgänglich. Der alte Betriebsrat bleibt jedoch kommissarisch im Amt, bis die Neuwahl abgeschlossen ist, um eine rechtliche Lücke zu vermeiden (§ 22 BetrVG).

Auflösung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht 

Ein Betriebsrat kann per Gerichtsbeschluss aufgelöst werden, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen vorliegen. Gründe für eine Auflösung können unter anderem grobe Verstöße gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten sein (§ 23 BetrVG). 

Erzwingung einer Neuwahl durch die Belegschaft 

In bestimmten Situationen kann die Belegschaft eine Betriebsrat-Neuwahl erzwingen. Dies ist der Fall, wenn mehr als 25 Prozent der wahlberechtigten Mitarbeitenden eine Neuwahl beantragen, weil der Betriebsrat nicht mehr ordnungsgemäß arbeitet oder seine Aufgaben nicht wahrnimmt. 

Ablauf einer Neuwahl 

Damit eine Betriebsrat-Neuwahl ordnungsgemäß abläuft, müssen bestimmte Zuständigkeiten und Fristen beachtet werden. Wer die Wahl organisiert, welche zeitlichen Vorgaben gelten und was bei fehlenden Ersatzmitgliedern zu tun ist:

Wer leitet die Neuwahl ein? In der Regel übernimmt der Wahlvorstand, der bereits für die vorherige Wahl zuständig war, die Organisation. Falls dieser nicht mehr existiert, kann das Arbeitsgericht einen neuen Wahlvorstand bestimmen.

Eine Betriebsrat-Neuwahl kann vorzeitig notwendig werden, wenn der Betriebsrat seine Arbeitsfähigkeit verliert – sei es durch Rücktritte, zu wenige Mitglieder oder eine gerichtliche Auflösung. In solchen Fällen ist es wichtig, die gesetzlichen Fristen einzuhalten und die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen, um eine lückenlose Arbeitnehmervertretung sicherzustellen.

Mit Poko bestens vorbereitet auf die Betriebsratswahl 

Eine erfolgreiche Neuwahl des Betriebsrats erfordert fundiertes Wissen über gesetzliche Vorgaben, Fristen und Abläufe. Poko bietet Ihnen praxisnahe Betriebsratswahl-Schulungen, die Ihnen helfen, den Wahlprozess rechtssicher und effizient zu organisieren. Unsere erfahrenen Referent*innen vermitteln nicht nur theoretisches Know-how, sondern auch wertvolle Praxiserfahrungen, damit Sie die Wahl professionell und fehlerfrei durchführen können. 

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