Langjährige Betriebsratsmitglieder - Coaching für die Zeit danach

 

730x300 - Frau im Vordergrund, lachende Personen mit erhobenen Händen im Hintergrund

Bei der Betriebsratswahl in diesem Jahr werden die Karten der gesamten Betriebsratsarbeit neu gemischt und heraus kommt ein neues Gremium. Spannend in jederlei Hinsicht: für Arbeitnehmer, die sich neu für das Amt interessieren, und für langjährige BR-Mitglieder, die planen oder befürchten, nicht wiedergewählt zu werden.

Was passiert nach langer Zeit der Betriebsratstätigkeit - insbesondere, wenn dabei eine Freistellung erfolgt?

Als langjähriges freigestelltes Betriebsratsmitglied haben Sie durch die verschiedensten Aufgabenbereiche während der Zeit auch lohnenswerte zusätzliche Qualifikationen erworben: z. B. arbeitsrechtliche, betriebs- sowie personalwirtschaftliche Kenntnisse. Sie unterfüttern ihre eigentliche berufliche Ausbildung mit zusätzlichem Wissen. Dies kann die Grundlage für eine neue berufliche Orientierung sein. Außerdem werden die sogenannten Soft-Skills automatisch geschult. Durch die jahrelange Betriebsratsarbeit werden im besten Fall die Kommunikations-, Team- und Kritikfähigkeit, Motivation und Belastbarkeit verbessert.

Eine frühzeitige Kommunikation mit der Personalabteilung ist nun wichtig, da Unternehmen nicht auf den Erfahrungsschatz der eigenen Mitarbeiter verzichten können. Um das Risiko einer beruflichen Sackgasse nach der Amtszeit zu verringern, ist eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der individuellen Qualifikation und der beruflichen Entwicklung deshalb auch in einem Gespräch mit den Verantwortlichen in der Personalabteilung wichtig. Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich zur Wahl stellen wollen und Bedenken haben, ist es wichtig, im Hinterkopf zu haben: Betriebsratsarbeit muss keinen Karriereknick bedeuten - denn laut Betriebsverfassungsgesetz dürfen Mitglieder des Betriebsrats aufgrund ihrer Tätigkeit nicht begünstigt oder benachteiligt werden (§ 78 Satz 2). Kurzum: Der Arbeitgeber muss Betriebsratsmitglieder genauso behandeln wie alle anderen auch. Das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot will jegliche Schlechterstellung oder eine Bevorzugung gegenüber anderen verhindern. Das Verbot umfasst auch die berufliche Entwicklung. Die Freistellung für Betriebsratstätigkeit darf bei der Entscheidung zur Besetzung einer Beförderungsposition nicht nachteilig berücksichtigt werden.

Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, dem freigestellten Betriebsratsmitglied trotz Entbindung von der beruflichen Tätigkeit die Teilnahme an inner- und außerbetrieblichen Maßnahmen zur Berufsbildung zu ermöglichen. Durch den § 38 Abs. 4 Satz 1 BetrVG soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer nicht den Anschluss an die Entwicklungen ihres Berufszweiges vollständig verlieren. Wenn gewisse Umstände es nicht erlauben, dass das Betriebsratsmitglied während seiner Freistellung an betrieblichen Weiterbildungen teilnehmen kann, so hat der Arbeitgeber ihm die Gelegenheit zu geben, die Weiterbildungsmaßnahme innerhalb von 12 Monaten nachzuholen.

Vielleicht ist sogar ein "Fachumstieg" auf eine betriebliche Stelle im Personalwesen möglich - wie etwa in den Bereich der Aus- und Fortbildung, Arbeitsplatzsicherheit oder in das Qualitäts- und Veränderungsmanagement, in die Sucht- oder Sozialberatung. Denn oftmals haben sich die betreffenden Betriebsratsmitglieder schon in ihrer Betriebsratszeit intensiv mit diesen oder ähnlichen Themen beschäftigt, sich dadurch einschlägig qualifiziert und ihr Gremium in Gruppen mit dem Arbeitgeber vertreten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und vor allem lohnenswerte Chancen nach der Amtszeit. Was Sie konkret tun können: Das gesamte Betriebsratsgremium setzt sich einmal mit diesem Thema auseinander - damit keiner mit seinen Zukunfstängsten allein gelassen wird. Freigestellte, langjährige Betriebsräte sollten sich bereits frühzeitig auf die "Zeit danach" vorbereiten. Dazu gehört die konkrete Kommunikation mit der Personalabteilung und eine detaillierte Bestandsaufnahme persönlicher Stärken und Schwächen ebenso wie eine Analyse der nach der Freistellung erforderlichen Kompetenzen. Auf dieser Grundlage lassen sich dann mögliche Berufsfelder ausloten, die im Anschluss mit gezielten Weiterbildungsmaßnahmen weiter fokussiert werden können.