Von: Max Thomsen, Technischer Sachverständiger für IT-Mitbestimmung, Künstliche Intelligenz und Datenschutz
Wearables revolutionieren die Arbeitswelt, bringen aber neben Chancen für Gesundheit und Sicherheit auch Risiken der Überwachung mit sich. Wie können Betriebsräte die schwierige Balance zwischen den Chancen und Risiken von Wearables finden und dabei die Interessen der Beschäftigten bestmöglich schützen?
Mit Wearables können Nutzende grundsätzlich mit der digitalen Welt nahtlos interagieren. Sie können an verschiedenen Stellen des Körpers positioniert werden, wie zum Beispiel am Kopf (AR-Brillen), am Handgelenk (Fitnesstracker, Smartwatches), an den Fingern (Smart Gloves, Smart Rings) oder am Körper (Exoskelette). Diese Geräte bieten eine Vielzahl von Funktionen, um bei verschiedenen Arbeitsaufgaben spezifisch zu unterstützen.
Die Komplexität von Wearables kann dabei anhand ihrer Funktionen bewertet werden. Es gibt Wearables mit einfachen Funktionen, die grundlegende Aufgaben erfüllen. Beispiele hierfür sind Schrittzähler, die die Anzahl der Schritte zählen, die man täglich macht, Smart Badges, die zur Identifikation und Zutrittskontrolle verwendet werden, und Bodycams, die Ereignisse dokumentieren und zur Sicherheit beitragen.
Auf der anderen Seite gibt es multifunktionale Wearables, die eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen können. Dazu gehören Smartwatches, die nicht nur die Zeit anzeigen, sondern auch Benachrichtigungen empfangen, Gesundheitsdaten überwachen und viele weitere Funktionen bieten. Datenbrillen sind ein weiteres Beispiel für multifunktionale Wearables. Sie bieten Augmented Reality (AR) und können in Schulungen und Produktionsprozessen eingesetzt werden, um visuelle Anleitungen und Prozesskontrollen zu ermöglichen.
Datenbrillen bieten virtuelle Lernumgebungen für Schulungen und Arbeitsanleitungen, jedoch können sie bei längerer Nutzung auch die Augen belasten, ablenken oder den Nutzenden sogar verwirren. Smartwatches und Fitnesstracker fördern die Gesundheit und überwachen körperliche Belastungen, bergen aber das Risiko von Stress durch Überinformation oder Verletzungen durch übermäßigen Ehrgeiz. Bodycams, ursprünglich im Polizeidienst eingesetzt, finden nun auch vermehrt Anwendung zum Schutz von Beschäftigten. Exoskelette und smarte Kleidung reduzieren körperliche Belastungen und verbessern die Arbeitssicherheit, müssen jedoch sorgfältig angepasst werden, um Fehlhaltungen zu vermeiden. Smart Badges und Smart Rings optimieren Zugangskontrollen und Sicherheitsfunktionen, werfen aber Fragen zum Datenschutz und zur möglichen Überwachung auf.
Betriebsräte sollten sicherstellen, dass Wearables keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten haben und dass der Arbeitsschutz eingehalten wird. Hierbei sind ggf. systematische Gefährdungsanalysen notwendig, die auch softwareergonomische Aspekte des Einsatzes betrachten sollten.
Weiter sollten Betriebsräte den Datenschutz überwachen. Dazu müssen sie zunächst klären, welche personenbezogenen Daten durch die Wearables erhoben werden und wie diese verarbeitet werden. Weiter müssen sie sicherstellen, dass die Daten nur für legitime und klar definierte Zwecke verwendet werden. Besonders schützenswerte Daten nach Art. 9 DSGVO dürfen zudem nur in klar definierten Ausnahmefällen verarbeitet werden. Schließlich ist es wichtig, dass Betriebsräte klären, welche Daten eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ermöglichen, um sicherzustellen, dass die Nutzung von Wearables nicht zur Überwachung der Beschäftigten missbraucht wird.
Die Zukunft von Wearables bringt viele Innovationen, insbesondere durch Künstliche Intelligenz und das Internet der Dinge. Dabei müssen Betriebe die Chancen und Risiken sorgfältig abwägen und den Datenschutz sowie die ergonomische Arbeitsgestaltung sicherstellen, um die Potenziale optimal zu nutzen und die Rechte sowie das Wohlbefinden der Beschäftigten zu schützen.