Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ermöglicht dem Betriebsrat, psychische Risiken frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. In der modernen Arbeitswelt nehmen psychische Belastungen einen immer größeren Stellenwert ein. Arbeitsverdichtung, ständige Erreichbarkeit und hohe Anforderungen sind Faktoren, die das Risiko psychischer Belastungen am Arbeitsplatz erhöhen können. Der Betriebsrat spielt hierbei eine entscheidende Rolle und unterstützt die Belegschaft, indem er dazu beiträgt, gesunde Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

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Seminar: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Betrieb

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Das Wichtigste in Kürze

  • Ziel: psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch erkennen, bewerten und minimieren, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.
  • Rechtliche Grundlage: verankert im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Abs. 3 Satz 6 ArbSchG).
  • Typische Belastungen: Zeitdruck, hohe Arbeitsbelastung, permanente Erreichbarkeit, Konflikte, ungünstige Arbeitsbedingungen.
  • Ablauf:
      1. Bereiche festlegen: Arbeitsplätze auf Belastungen untersuchen.
      2. Belastungen ermitteln: Ursachen analysieren und Mitarbeitende einbeziehen.
      3. Bewerten: Gefährdungen identifizieren und bewerten.
      4. Maßnahmen umsetzen: nach dem T-O-P-Prinzip (Technisch, Organisatorisch, Persönlich).
      5. Wirksamkeit prüfen: regelmäßige Überprüfung und Anpassung.
      6. Fortschreiben: Beurteilung regelmäßig aktualisieren und dokumentieren.

 

  • Rolle des Betriebsrats: Mitbestimmung, Vertretung der Belegschaft, Überwachung der Maßnahmen und Sensibilisierung für psychische Gesundheit.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?

Laut Psychreport 2023 der DAK Gesundheit erreichte der Arbeitsausfall aufgrund von psychischen Erkrankungen mit 301 Fehltagen je 100 Versicherten im Jahr 2022 einen neuen Höchststand. Dabei sind Depressionen der häufigste Krankschreibungsgrund, gefolgt von Belastungs- und Anpassungsstörungen. Auffällig ist zudem die besonders große Zunahme von Krankschreibungen bei jungen Berufstätigen zwischen 24 und 29 Jahren.

 

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz entstehen vor allem durch:

  • Zeit- und Termindruck
  • ein hohes Arbeitspensum
  • permanente Erreichbarkeit
  • Arbeitsunterbrechungen und Multitasking
  • ungünstiges Führungsverhalten

Mögliches Resultat dieser Fehlbeanspruchungen und Belastungen wären zum Beispiel Stress, Ermüdung oder Abnahme der Leistungsfähigkeit

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist im Arbeitsschutzgesetz verankert (§ 5 Abs. 3 Satz 6 ArbSchG) und dient dazu, die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen und zu bewerten. Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen das psychische Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zu fördern und mögliche gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Gefährdungsbeurteilung – Ablauf und Prozess

Um festzustellen, ob eine psychische Belastung als Gefährdung einzustufen ist, weil ein Gesundheitsschaden möglich erscheint, durchläuft man im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einen Prozess, der in der Regel wie folgt aussieht:

Gefährdungsbeurteilung

 

Schritt 1: Tätigkeiten und Bereiche festlegen

Zunächst werden Tätigkeiten, Arbeitsbereiche oder einzelne Arbeitsplätze auf mögliche Belastungen hin untersucht. Es wird geprüft, welche Faktoren an einem bestimmten Arbeitsplatz auf die Mitarbeitenden einwirken. Bereiche mit vergleichbaren Belastungen können dabei zusammengefasst werden.

In einem Call-Center mit Großraumbüro ist es beispielsweise nicht notwendig, jeden einzelnen Arbeitsplatz separat zu analysieren. Dennoch sollte sorgfältig geprüft werden, ob sich vermeintlich gleiche Arbeitsplätze in relevanten Aspekten unterscheiden, etwa durch Sonneneinstrahlung oder ähnliche Einflüsse. Achten Sie darauf, wesentliche Belastungen nicht zu übersehen, indem die Analyse zu grob erfolgt.

Schritt 2: Psychische Belastungen ermitteln

Im zweiten Schritt geht es darum, mögliche Gefährdungen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz sowie deren Ursachen zu ermitteln. Dabei ist es grundsätzlich empfehlenswert, sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeitende aktiv in die Analyse und Bewertung einzubinden. Dies fördert nicht nur die Akzeptanz der Ergebnisse, sondern erhöht auch die Wirksamkeit der später umgesetzten Maßnahmen.

Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung der psychischen Belastungen folgende Bereiche:

  • Arbeitsinhalte und Aufgaben: beispielsweise Tätigkeiten, die inhaltlich überfordernd wirken.
  • Arbeitsorganisation: etwa Zeitdruck oder eine fehlende Abstimmung zwischen Abteilungen.
  • Soziale Beziehungen am Arbeitsplatz: Konflikte im Team oder mangelnde Unterstützung durch Kolleg*innen oder Vorgesetzte.
  • Arbeitsumgebung: Faktoren wie Lärm oder physisch anstrengende Arbeit.

Mögliche Instrumente zur Ermittlung psychischer Belastungen sind zum Beispiel schriftliche Mitarbeiterbefragungen, Analyseworkshops oder Beobachtungsverfahren. Meist ist eine Kombination aus Befragung und Workshop oder Beobachtung und Workshop sinnvoll. Denn nur im Dialog mit den Beschäftigten können die Belastungen tatsächlich konkret identifiziert werden. 

Schritt 3: Belastung beurteilen

Im nächsten Schritt wird bewertet, ob die festgestellten psychischen Belastungen als Gefährdung einzustufen sind. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob die Belastungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Gesundheitsschäden führen können. Ist dies der Fall, müssen geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Risiken zu minimieren.

Schritt 4: Maßnahmen entwickeln und durchführen

Bei der Entwicklung und Durchführung solcher Maßnahmen gilt das allgemeine T-O-P Prinzip des Arbeitsschutzes als Rangfolge:

  • T – Technische Maßnahmen: Veränderungen an Arbeitsmitteln oder der Arbeitsumgebung, wie die Verbesserung der Beleuchtung oder Lärmdämmung.
  • O – Organisatorische Maßnahmen: Anpassungen in Arbeitsabläufen, beispielsweise die Einführung klarer Strukturen oder die Verringerung von Zeitdruck.
  • P – Persönliche Maßnahmen: Unterstützung und Schulung der Mitarbeitenden, etwa durch Stressbewältigungstrainings oder gezielte Beratung.

Diese Reihenfolge gewährleistet einen systematischen und effektiven Ansatz, um die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz nachhaltig zu reduzieren.

Schritt 5: Wirksamkeit prüfen

Es ist essenziell, die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen. Rückschläge sind dabei völlig normal. Sollten die Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen, ist es wichtig, nicht aufzugeben. Analysieren Sie die Situation erneut, passen Sie die Maßnahmen an oder testen Sie alternative Ansätze. Veränderungsprozesse benötigen Zeit, und nicht alle Herausforderungen lassen sich sofort lösen. Bleiben Sie konsequent und arbeiten Sie weiter an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Schritt 6: Aktualisieren, dokumentieren, fortschreiben

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein kontinuierlicher Prozess. Ändern sich die Rahmenbedingungen, muss die Beurteilung entsprechend überprüft und aktualisiert werden.

Bezüglich der Form der Dokumentation bestehen keine Vorgaben. Es empfiehlt sich jedoch, folgende Aspekte schriftlich festzuhalten:

  • Beurteilung der Gefährdungen
  • Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen inklusive Termine und Verantwortliche
  • Welche Maßnahmen wurden wann umgesetzt?
  • Wann und mit welchem Ergebnis wurde die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft?
  • Datum der Erstellung bzw. Aktualisierung

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat übernimmt eine zentrale Rolle bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und trägt aktiv dazu bei, die psychische Gesundheit der Belegschaft zu schützen und zu fördern.

  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats: Der Betriebsrat hat gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) das Recht auf Mitbestimmung in Fragen der Gefährdungsbeurteilung. Das bedeutet, dass der Betriebsrat bei der Durchführung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sowie bei der Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen einbezogen werden muss.
  • Vertretung der Belegschaft: Der Betriebsrat ist das Bindeglied zwischen Belegschaft und Geschäftsführung. In dieser Funktion vertritt er die Interessen der Mitarbeitenden und bringt ihre Anliegen und Probleme zur Sprache. Besonders bei Themen wie Überlastung, Stress oder mangelnder Erholung spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle.
  • Überwachung der Maßnahmenumsetzung: Der Betriebsrat überwacht, ob die beschlossenen Maßnahmen zur Reduzierung psychischer Belastungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Dies kann die Anpassung von Arbeitsabläufen, die Einführung von Pausenzeiten oder Schulungen zum Umgang mit Stress umfassen.
  • Sensibilisierung und Information: Neben der direkten Mitwirkung unterstützt der Betriebsrat auch durch Sensibilisierungsmaßnahmen. So kann er die Belegschaft über die Bedeutung der psychischen Gesundheit informieren und zu einer offenen Gesprächskultur beitragen.

Durch seine vielfältigen Aufgaben sorgt der Betriebsrat dafür, dass psychische Belastungen ernst genommen und wirksame Maßnahmen für ein gesundes Arbeitsumfeld umgesetzt werden.

Poko-Seminare zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein wertvolles Mittel, um psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern und Belastungen frühzeitig entgegenzuwirken. Der Betriebsrat hat hierbei eine wichtige Verantwortung und unterstützt die Belegschaft durch Mitbestimmung, Information und die Überwachung der Umsetzung. So wird ein wichtiger Beitrag zur Schaffung eines gesunden und nachhaltigen Arbeitsumfelds geleistet.

Poko-Seminare unterstützen Führungskräfte und Betriebsratsmitglieder dabei, psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu erkennen und gezielt anzugehen. Praxisorientierte Schulungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vermitteln das notwendige Wissen, um Beurteilungen erfolgreich durchzuführen und Maßnahmen zur Förderung eines gesunden Arbeitsumfelds umzusetzen. Ob an einem unserer Poko-Seminarorte, als Webinar oder als individuell abgestimmte Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen vor Ort – unsere Seminare sind flexibel und auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten. Jetzt Seminar buchen!