Mobbing in der Arbeitswelt

Mobbing ist ein Thema, das in vielen Betrieben leider noch zu wenig Beachtung findet – oft mit fatalen Folgen. Der Mobbing-Report 2024, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), zeigt, dass 6,5 % der Beschäftigten in Deutschland unter systematischen Schikanen durch Kolleg*innen oder Vorgesetzte leiden. Das bedeutet: In einem Unternehmen mit 500 Mitarbeitenden könnten über 30 Menschen regelmäßig Mobbing erfahren.

Als Betriebsrat tragen Sie eine besondere Verantwortung: Sie sind Ansprechpartner für Betroffene, haben Mitbestimmungsrechte und können auf betrieblicher Ebene präventive Maßnahmen vorantreiben. In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau unter Mobbing zu verstehen ist, welche betrieblichen Bedingungen es begünstigen, welche rechtlichen Hebel Betriebsräte nutzen können – und vor allem, wie Mobbing präventiv verhindert werden kann.

1. Was ist Mobbing – und was nicht?

Der Begriff „Mobbing“ wird häufig unscharf verwendet. Der Mobbing-Report 2024 liefert eine wissenschaftlich fundierte Definition:

Mobbing ist ein Prozess, bei dem eine Person wiederholt und systematisch durch schädigende Verhaltensweisen benachteiligt, ausgegrenzt oder schikaniert wird. Dies geschieht über einen längeren Zeitraum und führt zu einem Gefühl der Wehr- oder Hilflosigkeit.

Das bedeutet: Einzelne Konflikte oder Unhöflichkeiten sind noch kein Mobbing. Erst wenn sich die Angriffe über einen längeren Zeitraum wiederholen und eine systematische Benachteiligung vorliegt, spricht man von Mobbing.

Typische Mobbing-Handlungen

  • Soziale Isolation: Die betroffene Person wird ignoriert, nicht zu Besprechungen eingeladen oder bewusst ausgeschlossen.
  • Schikanen und Benachteiligungen: Unfaire Arbeitsverteilung, übermäßige Kontrolle oder absichtliche Fehlinformation.
  • Rufschädigung und Gerüchte: Verbreitung von Lügen oder Halbwahrheiten, um die Person schlecht dastehen zu lassen.
  • Öffentliche Demütigung und Bloßstellung: Kritik oder Spott vor Kolleg*innen.
  • Sabotage der Arbeit: Informationen werden bewusst vorenthalten oder Aufgaben werden so zugeteilt, dass die betroffene Person scheitert.

Was ist kein Mobbing?

  • Einzelne Auseinandersetzungen oder Konflikte gehören zum Arbeitsalltag und sind kein Mobbing, solange sie fair und lösungsorientiert geführt werden.
  • Hohe Arbeitsbelastung ist belastend, stellt aber nicht automatisch Mobbing dar – es sei denn, bestimmte Personen werden gezielt überfordert.
  • Kritik an der Arbeitsleistung ist legitim, solange sie sachlich und konstruktiv bleibt.

2. Warum ist Mobbing ein Problem für Betriebe?

Viele Unternehmen unterschätzen die Folgen von Mobbing. Dabei zeigen die Daten aus dem Mobbing-Report 2024 deutliche wirtschaftliche Schäden:

  • Erhöhte Fehlzeiten: Mobbing-Betroffene sind im Durchschnitt fast doppelt so oft krank wie Nicht-Betroffene.
  • Fluktuation & Fachkräfteverlust: Betroffene verlassen das Unternehmen oft, da sie keinen anderen Ausweg sehen.
  • Produktivitätsverluste: Ein schlechtes Betriebsklima führt zu Demotivation und schlechterer Leistung.
  • Reputationsschäden: Arbeitgeber mit einer hohen Mobbing-Rate haben Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu halten oder neue zu gewinnen.

Als Betriebsrat ist es wichtig, auf diese Risiken hinzuweisen und mit dem Arbeitgeber Lösungen zu erarbeiten.

3. Wo entsteht Mobbing?

Der Mobbing-Report 2024 zeigt, dass bestimmte betriebliche Rahmenbedingungen Mobbing begünstigen:

  • Hoher Zeit- und Leistungsdruck: Unter Stress eskalieren Konflikte schneller.
  • Schwache Führungskultur: Fehlende Kommunikation oder autoritärer Führungsstil begünstigen Mobbing.
  • Unklare Zuständigkeiten und Hierarchien: Wenn nicht klar ist, wer für was verantwortlich ist, entstehen Unsicherheiten und Spannungen.
  • Häufige Personalwechsel: Instabile Teams können Mobbing-Dynamiken begünstigen.

Betriebsräte sollten in diesen Bereichen ansetzen, um präventiv gegen Mobbing vorzugehen.

4. Rechtliche Möglichkeiten für Betriebsräte

Als Betriebsrat haben Sie mehrere gesetzliche Instrumente, um Mobbing entgegenzuwirken:

  1. Mitbestimmung bei betrieblichen Maßnahmen: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG können Sie eine Betriebsvereinbarung gegen Mobbing fordern.
  2. Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG: Mobbing ist eine psychische Belastung – und muss daher in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden.
  3. Beschwerdeverfahren nach § 85 BetrVG: Der Betriebsrat kann Beschwerden von Mobbing-Betroffenen entgegennehmen und auf Abhilfe drängen.
  4. Förderung einer Anti-Mobbing-Kultur: Schulungen, Anlaufstellen und klare Beschwerdemechanismen können helfen, Mobbing frühzeitig zu erkennen und zu stoppen.

5. Prävention und Handlungsempfehlungen für Betriebsräte

Kurzfristige Maßnahmen:

  • Schaffung einer Ansprechstelle für Mobbing-Betroffene
  • Sensibilisierungskampagnen für Mitarbeitende und Führungskräfte
  • Schulungen für Führungskräfte zu wertschätzender Kommunikation

Langfristige Maßnahmen:

  • Betriebsvereinbarung gegen Mobbing mit klaren Regeln und Sanktionen
  • Einbindung in die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG
  • Stärkung der Konfliktlösungskompetenzen im Betrieb

6. Weiterbildungen und Seminare für Betriebsräte

Um Mobbing im Betrieb frühzeitig zu erkennen und professionell zu begegnen, sind gezielte Weiterbildungen essenziell. Besonders empfehlenswert sind die folgenden Seminare und Webinare für Betriebsräte:

Diese Weiterbildungen vermitteln Ihnen praktische Lösungen und Strategien, um Mobbing professionell entgegenzutreten.

Fazit: Betriebsräte als Schlüsselakteure gegen Mobbing

Mobbing ist ein ernstes Problem mit weitreichenden Konsequenzen. Als Betriebsrat haben Sie die Möglichkeit – und die Verantwortung – aktiv gegenzusteuern. Durch klare Präventionsmaßnahmen, Sensibilisierung und konsequentes Eingreifen kann eine Unternehmenskultur geschaffen werden, in der respektvolles Miteinander selbstverständlich ist.