Arbeitszeitmodelle in der betrieblichen Praxis
Auch als WEBINAR
Der Betriebsrat bestimmt gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber, wann im Betrieb gearbeitet wird und ob Überstunden anfallen dürfen. Da die Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen ein zentraler Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes ist, muss der Betriebsrat die zahlreichen Regelungen auf diesem Gebiet genau kennen.
In diesem Kompakt-Seminar werden Ihnen – abgestimmt auf Ihre konkrete Situation – verschiedene Arbeitszeitmodelle vorgestellt und deren Vor- und Nachteile erläutert. So ermitteln Sie zusammen mit unserem Referenten, ob und was für Ihre(n) Betrieb(e) möglich und sinnvoll ist, und Sie erfahren, wie Sie Ihre Gestaltungsspielräume verantwortungsvoll nutzen können.
Rechtsgrundlagen – Überblick
- Gesetzliche Vorgaben insb. des Arbeitszeitgesetzes
- Tarifvertragliche Vorgaben
- Sperrwirkung tariflicher Regelungen und Gestaltungsspielräume
- Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Lage und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage
- Überstunden, Mehrarbeit, Sonntagsarbeit, Arbeit zu ungünstigen Zeiten
- Zustimmungspflichtige Kurzarbeit – ein Auslaufmodell?
- Zulagen und Zuschläge für bestimmte Arbeitszeitregelungen – auch bei Nacht- und Wechselschicht beachten
- Arbeitszeiterfassung und Einsatz technischer Erfassungssysteme einschließlich Künstlicher Intelligenz (KI)
Arbeitszeitmodelle – Vor- und Nachteile, z. B.:
- Vertrauensarbeitszeit
- Starre Arbeitszeiten und ihre Veränderung
- Flexible Arbeitszeitmodelle, Gleitzeit, Zeitkonten
Folgerungen für die betriebliche Praxis
- Entwicklung einer Position für den Betriebsrat
- Wünsche/Bedarfe der Belegschaft
- Für wen ist was sinnvoll bzw. möglich?
- Einheitliche Regelung oder Berücksichtigung von Besonderheiten?
- Hinweise für Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Ausblick: Veränderung bzw. Neueinführung eines Modells
- Einbindung und Information der Belegschaft
- Gestaltung von und Umgang mit Übergangsphasen
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.