Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Als Betriebsrat auf dem aktuellen Stand sein - Auch als WEBINAR


Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

§ 37,6

Bereits seit Anfang Dezember 2016 gilt die Neufassung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Damit hat der Gesetzgeber auf die Veränderungen in der Arbeitswelt reagiert, denn die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik haben sich rasant weiterentwickelt und auch die Arbeitsbedingungen und Arbeitsmethoden in den letzten Jahren entscheidende Veränderungen erfahren. Damit war eine Neufassung längst überfällig, um dem Ziel gerecht zu werden, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen. Auch als Betriebsrat müssen Sie sich mit den Neuerungen auskennen, um Ihre Aufgaben im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wahrnehmen zu können und sicher zu stellen, dass möglichst jeder Arbeitnehmer einen zeitgemäßen und seinen Bedürfnissen gerecht werdenden Arbeitsplatz hat.

In diesem Tages-Seminar erhalten Sie einen fundierten Überblick zu den Neuerungen der ArbStättV. Wir zeigen Ihnen, was sich gegenüber der alten Fassung verändert hat und wie die Betriebe darauf reagieren müssen. Sie lernen die Ermessensspielräume kennen, die die ArbStättV lässt,  und erfahren, wie Sie als Betriebsrat die notwendigen Regelungen über die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen im Rahmen dieser Ermessensspielräume wirksam und sachkompetent mitgestalten können.

Einführung und Überblick: Die neue ArbStättV

Praxisfragen: Anwendung der ArbStättV

Als Betriebsrat die Durchführung der Vorschriften überwachen

Einführung und Überblick: Die neue ArbStättV

  • Inhalt und Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung
  • Integration von Regelungen über Bildschirmarbeit in der Arbeitsstättenverordnung
  • Anwendung auf das Home-Office und entsprechende Regelungen

Praxisfragen: Anwendung der ArbStättV

  • Ermessensspielräume im Rahmen der ArbStättV
  • Regeln für die Ausübung des Ermessens, insbesondere gemäß Arbeitsschutzgesetz
  • Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
  • Stand von Technik und Arbeitsmedizin
  • Ermittlung psychischer Belastungen
  • Festlegung von Mindeststandards im Betrieb
  • Gefährdungsbeurteilungen vorbereiten und durchführen
  • Besondere Regelungen für das Home-Office und “Telearbeit”
  • Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen

Als Betriebsrat die Durchführung der Vorschriften überwachen

  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
  • Unterschied zwischen Regelungen und Maßnahmen
  • Arbeitsplanung und Aufgabenzuweisung im Gremium


Kosten:

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

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