Personalabbau, Betriebsänderung und die Folgen

Der Weg aus der Krise, der Versuch, das Unternehmen zukunftssicher zu machen oder auch nur der Wunsch, kurzfristig Gewinne zu steigern: Regelmäßig sehen sich Betriebsräte mit Umstrukturierungs- und Personalabbaumaßnahmen des Arbeitgebers konfrontiert. Wenn es dazu kommt, sind die Möglichkeiten des Betriebsrats mit seinen Beteiligungsrechten in Kündigungsfragen und bei Betriebsänderungen von existentieller Bedeutung für die Betroffenen. Er muss die Situation klar einschätzen und seine Mittel genau kennen und wissen, wie er sie wirksam einsetzen kann.

Mit diesem firmeninternen Seminar erhalten Sie maßgeschneiderte Unterstützung, damit Sie auf die anstehenden Aufgaben und Verhandlungen optimal vorbereitet sind. Sie kennen die Mittel und Möglichkeiten des Arbeitgebers und wissen, ob und wie Sie dem begegnen können.


Betriebsänderung durch Umstrukturierungsmaßnahmen und / oder Personalabbau

  • Voraussetzungen einer Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG
  • Personalabbau als sozialplanpflichtige Betriebsänderung
  • Flankierende Maßnahmen: Aufhebungsvertrag und (Änderungs-)Kündigung
  • Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats
  • Inhalt von Interessenausgleich und Sozialplan

Betriebsbedingte Kündigung

  • Rechtliche Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
  • Sonderkündigungsschutz für besondere Personengruppen
  • Überprüfbarkeit der Sozialauswahl
  • Altersgruppenbildung und Diskriminierungsschutz
  • Beteiligungsrechte und Rolle des Betriebsrats

Handlungsmöglichkeiten und Rolle des Betriebsrats

  • Informationen beschaffen und richtig einordnen, Mitbestimmungsrechte rechtzeitig geltend machen
  • Rechtliche und taktische Planung der Verhandlungen
  • Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber – auch in Krisenzeiten!
  • Hinzuziehen von Sachverständigen und Beratern
  • Beratung und Begleitung der betroffenen Kolleg*innen

Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

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