Wirtschaftliche Angelegenheiten - Update
Aktualisierung wirtschaftl. Kenntnisse für WA, AufsR u. BR
Auch bei bereits langjähriger Tätigkeit im Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss oder als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat müssen Sie bereits vorhandene wirtschaftliche Kenntnisse regelmäßig auffrischen und aktualisieren. Nur so können Sie auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung handeln.
In diesem Seminar erhalten Sie ein »Update « zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten, zu neuesten Entwicklungen in der Rechnungslegung und der Unternehmenssteuerung. Nach Abschluss des Seminars können Sie Informationen auf dem neuesten Stand in Ihre tägliche Arbeit einbeziehen. So haben Sie die Möglichkeit, den Aufbau von wirtschaftlichen Informationssystemen in den einzelnen Arbeitnehmervertretergremien weiter aktiv voranzutreiben und die vom Gesetzgeber geforderten Beratungsaufgaben mit der Geschäftsführung im Sinne der Belegschaft optimal wahrzunehmen.
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Gesetzliche Grundlagen: BetrVG, GmbHG und AktG
- Auswirkungen des Risikobegrenzungsgesetzes
- Informationsbeschaffung und -verarbeitung in den Gremien
Rechnungslegung
- Rechnungslegung nach HGB
- Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
- Internationale Rechnungslegung nach IFRS – Vergleich zum HGB
- Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz
- Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
Jahresabschluss
- Die gesetzlichen Vorschriften beim Aufstellen des Jahresabschlusses
- Bestandteile und Zielsetzung des Jahresabschlusses nach HGB
Wirtschaftsprüfer-Bericht
- Gesetzliche Grundlagen der Wirtschaftsprüfertätigkeit
- Bestandteile, Wirkungsweise und Zielsetzung der Prüfung
- Der Wirtschaftsprüferbericht im Ergebnis
Geschäftsbericht
- Gesetzliche Grundlagen zur Veröffentlichung
- Pflichtbestandteile und Ziele des Geschäftsberichts
- Der Geschäftsbericht im Ergebnis
Kennzahlensysteme
- Vergangenheitsorientiert – Controlling
- Prozess- und zukunftsorientiert – Balanced Scorecard
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Das BAG bejaht unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Schulungsanspruch für ein nicht dem Betriebsrat angehörendes Wirtschaftsausschussmitglied. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses