Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Wir geben JAV-Mitgliedern und Betriebsräten – die bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl mitwirken – sowie bereits bestellten Wahlvorstandsmitgliedern praktische Tipps zu einer transparenten und reibungslos durchzuführenden Wahl. Du erfährst alles über Wahlverfahren, Wahlberechtigung und Co. und kannst mithilfe unseres Fristenrechners sowie unserer Formulare und Checklisten außerdem Schritt für Schritt die JAV-Wahl rechtssicher und erfolgreich durchführen.
Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses liegt ein langer Weg. Was auf diesem Weg alles zu beachten ist und welche Regeln besonders wichtig sind, lernst du in unserem Seminar zur JAV-Wahl.
Grundlagen der JAV-Wahl
Der Wahlvorstand
Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Wahlergebnis und konstituierende Sitzung
Wahlanfechtung und Ungültigkeit der Wahl – und nun?
Dieses Seminar richtet sich ebenso an Betriebsräte, die aktiv an der JAV-Wahl mitwirken.
Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um dir das Wissen anzueignen, das du für deine Aufgaben in der JAV brauchst. Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung deiner Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Erforderlichkeit, zeitliche Lage und Teilnehmer der Schulungen sind auf Antrag der JAV vom Betriebsrat zu beschließen.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Diese Seminare richten sich an Mitglieder des Wahlvorstands sowie an Mitglieder des Betriebsrats, soweit sie ebenfalls an der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlen beteiligt sind. Die Kosten der Veranstaltung müssen nach § 20 Abs. 3 BetrVG vom Arbeitgeber getragen werden, wenn bei den Mitgliedern des Wahlvorstands keine ausreichenden Kenntnisse über die Durchführung der Wahl vorliegen, etwa weil sie erstmals in den Wahlvorstand berufen wurden oder weil die vorhandenen Kenntnisse inzwischen verblasst sind. Der Besuch dieses Seminars ist vom Wahlvorstand und/oder dem Betriebsrat zu beschließen.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Empfohlene Seminardauer: 1,0 - 2,0 Tage
(je nach Vorkenntnissen der Teilnehmer und besonderen Fragestellungen)
Teilnehmer: max. 20 Personen
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.