Vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung und Mobilität von Arbeitnehmern ist es wichtig, dass es klare Regeln dafür gibt, in welchem Land dein Studien- oder Ausbildungsabschluss anerkannt wird. Hiervon hängt schließlich ab, ob du zukünftig frei in deiner Entscheidung bist, zeitlich begrenzt oder für immer im Ausland leben und arbeiten zu können. Daneben profitieren Unternehmen, die ihre Arbeitskräfte örtlich flexibel einsetzen können und Arbeitnehmer in Grenzregionen.
Für europäische Länder gibt es verbindliche EU-Richtlinien, die Regeln und Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung verschiedener Berufe beinhalten. Zusätzlich haben gewisse Länder auch bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen abgeschlossen, die in ihrer Wirkung noch weitergehen als die EU-Richtlinien. Daneben können selbstverständlich auch europäische mit nicht-europäischen Ländern entsprechende Vereinbarungen schließen.
Schon lange - nämlich seit 1937 - gibt es ein solches völkerrechtliches Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Dieses ist nun überarbeitet und im Februar von unserer ehemaligen Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und der Schweizer Bildungsstaatssekretärin Martina Hiravama unterzeichnet worden. Nach über 80 Jahren bestand deutlicher Modernisierungsbedarf. Die frühere Vereinbarung war nicht mehr zeitgemäß, da sich die Berufsausbildung in beiden Staaten wesentlich verändert und weiterentwickelt hat. Betroffen sind Berufsausbildungen der Handwerksordnung und solche des Berufsbildungsgesetzes.
Oberstes Ziel soll weiterhin sein, dass für Inhaberinnen und Inhaber beruflicher Abschlüssen im jeweils anderen Land die Berufsausübung auf dem Arbeitsmarkt und die Weiterbildung erleichtert und somit die grenzüberschreitende Mobilität der Fachkräfte allgemein gefördert wird. Es soll auch ein Beitrag zur gegenseitigen Durchlässigkeit der eng verwandten Bildungssysteme geleistet werden.
Ein Grund, warum die Kooperation zwischen der Schweiz und Deutschland so gut funktioniert liegt darin, dass die Ausbildungssysteme der beiden Länder viele Parallelen und Ähnlichkeiten aufweisen. Beispielsweise spielt in beiden Staaten die Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis in der Ausbildung eine große Rolle. Diese Gemeinsamkeit erleichtert die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen. Außerdem wollen die Schweiz und Deutschland sich gemeinsam hinter das System der dualen Ausbildung stellen und dies stärken.
In dem neuen Abkommen gibt es nun ein vereinfachtes Verfahren der gegenseitigen Anerkennung, sodass die bürokratischen Hürden geringer sind. Auch ist ein Mechanismus geregelt, mit dem flexibel auf künftige Änderungen in den Berufsausbildungen reagiert werden kann.