Rot, rot, rot sind alle meine Kleider, …

… rot, rot, rot ist alles was ich hab´. So lautet eine Strophe eines bekannten Kinderlieds. Nicht jeder ist allerdings gleichermaßen Fan von Kleidung in dieser Farbe. Für manchen – wie zum Beispiel den Kläger unseres heutigen skurrilen Rechtsfalls – mag sie gar das sprichwörtliche rote Tuch sein.

Und so kam es, dass eine rote Hose sogar die Arbeitsgerichte beschäftigte...

Unser Kläger war seit 2014 als Mitarbeiter in einem Industriebetrieb im Bereich der Produktion / Montage tätig. Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem Arbeiten mit Kappsägen und Akkubohrern zum Zuschneiden bzw. der Montage von Profilen sowie kniende Arbeiten auf dem Boden, vor allem bei der Montage. Nach seinen eigenen Angaben wirkte er zuletzt im Keller an der Neukonstruktion einer Maschine mit und bewegte sich je nach Einsatz und Notwendigkeit in allen Hallenbereichen und damit auch in solchen, in denen Gabelstapler fahren.

Bei dem Unternehmen, in dem der gute Mann nun bereits seit längerer Zeit arbeitete, galt eine Hausordnung. Nun begab es sich, dass ab Oktober 2023 eine Neufassung dieses Regelwerks gelten sollte. Danach stellte die Arbeitgeberin fortan für alle betrieblichen Tätigkeiten in Montage, Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung zur Verfügung. Dazu gehörten u.a. rote Arbeitsschutzhosen, die in den genannten Bereichen und damit auch von unserem Kläger zu tragen waren.

Nach dem Motto „Safety First“ sollte die Anordnung zum Tragen der roten Arbeitshose nach Angaben des Arbeitgebers die Arbeitssicherheit gewährleisten. So diene die Farbe Rot als gut erkennbare Signalfarbe unter anderem der Sichtbarkeit und damit dem Schutz der Mitarbeiter in den Produktionsbereichen.

Ganz neu war diese Erkenntnis scheinbar nicht. Denn rote Arbeitshosen waren in dem Unternehmen nicht erst seit der Neufassung der Hausordnung im Einsatz, sondern schon mindestens seit Beginn des Arbeitsverhältnisses des Klägers – bis dato aber wohl nicht verpflichtend. Auch der Kläger hatte die roten Hosen in der Vergangenheit ohne Beanstandung getragen.

Die neue Hausordnung führte bei dem Mitarbeiter jedoch offenbar zu einer spontanen Abneigung gegen die Farbe Rot. Jedenfalls wehrte er sich in der Folge vehement gegen das Tragen der roten Arbeitshose und erschien stattdessen mehrfach in schwarzer bzw. grauer Hose zur Arbeit.

Nach zwei Abmahnungen, Personalgesprächen und weiterhin fehlender roter Hose kündigte der Arbeitgeber schließlich das Arbeitsverhältnis ordentlich. Dagegen erhob der Kläger Kündigungsschutzklage.

Zu seinen Beweggründen für die beharrliche „Rotverweigerung“ erklärte der Mitarbeiter vor Gericht, er möge keine roten Hosen. Zwar habe er früher die roten Arbeitshosen getragen. Die Anordnung durch die Hausordnung sei ihm allerdings nicht korrekt vorgekommen, deshalb habe er sich dieser nunmehr verweigert. Er fühle sich unerträglich unwohl, wenn er eine rote Arbeitshose tragen müsse.

Was entschied das Gericht?

Das LAG Düsseldorf (Urteil vom 21.05.2024 – 3 SLa 224/24) gab dem Arbeitgeber im Streit um die rote Arbeitshose Recht und bestätigte die Kündigung. Es stellte fest, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts berechtigt war, das Tragen der roten Arbeitshose anzuordnen. Denn hierfür seien durchaus sachliche Gründe vorhanden. Ein maßgeblicher berechtigter Aspekt war die Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber durfte Rot als Signalfarbe für bessere Sichtbarkeit wählen, insbesondere wegen des Gabelstaplerverkehrs. Aber auch im übrigen Produktionsbereich erhöhe die Farbe Rot die Sichtbarkeit der Beschäftigten.

Der Kläger hatte dagegen aus Sicht des Gerichts keine irgendwie nachvollziehbaren Gründe - wie beispielsweise eine medizinische Indikation - vorgetragen, die gegen das Tragen der roten Hose gesprochen hätten. Allein sein aktuelles ästhetisches Empfinden genüge jedenfalls nicht, um seine beharrliche Verweigerung zu bergründen. Vielmehr könne die erst nach der Anordnung durch die Neufassung der Hausordnung erfolgte Verweigerung nur dahin verstanden werden, dass sie rein „aus Prinzip“ erklärt worden sei.

Fazit:

Man könnte sagen, der Mitarbeiter sah bei der roten Hose sprichwörtlich rot und wollte lieber in Schwarz arbeiten. Über die Farbe seiner Kleidung kann er nun zwar wieder rund um die Uhr selbst bestimmen. Dafür ist er aber seinen Job los. Ob es das wert war – aus Prinzip?