Ein Auszubildender (früher auch Lehrling genannt) ist eine Person, die sich in einer Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung (früher Lehre) schließt mit einer Prüfung zum Gesellen, Facharbeiter oder mit einer Abschlussprüfung ab.
Im Rahmen der Dualen Berufsausbildung wechselt sich die Praxis im Ausbildungsbetrieb mit der Theorie in der Berufsschule ab. Der Unterricht in der Berufsschule kann ein oder zwei Tage in der Woche betragen oder – wie weit verbreitet – im Block (z. B. zwei bis drei Wochen am Stück oder auch länger) stattfinden. Der Ablauf der Ausbildung wird in einem Ausbildungsplan festgelegt. Die Ausbildungsdauer beträgt, abhängig vom Ausbildungsberuf und Schulabschluss, zwei bis dreieinhalb Jahre.
Zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Dieser regelt die beiderseitigen Rechte und Pflichten sowie die Ausbildungsinhalte. Ist das Unternehmen einem Tarifvertrag angeschlossen, so nimmt dieser Bezug auf den jeweiligen Tarifvertrag (z. B. im öffentlichen Dienst auf den TVAöD). Der Auszubildende erhält zudem kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung.
Auszubildende dürfen in Deutschland keine Überstunden leisten. Für Jugendliche bis 18 Jahren gelten zudem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hat der Auszubildende Anspruch auf ein Zeugnis, das Auskunft über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden gibt.
Ein Unternehmen, das nach dem dualen System ausbildet, muss mindestens einen Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO oder AusbEignV) beschäftigen, der sich um die Belange der Auszubildenden kümmert.
Das Betriebsverfassungsgesetz (§ 60 BetrVG) sieht die Errichtung einer Jugend- und Auszubildenden-Vertretung vor, wenn mindestens 5 Arbeitnehmer unter 18 Jahren sind oder die zur Berufsausbildung beschäftigten unter 25 Jahren sind.