Outplacement wurde ursprünglich in den 50er Jahren in den USA als Konzept einer einvernehmlichen und sozialverträglicheren Entlassung entwickelt. Zwischenzeitlich wird es auch in Deutschland insbesondere bei Entlassungen von Führungskräften angewandt.
Wörtlich übersetzt versteht man darunter eine „Außenvermittlung“. Diese impliziert professionelle Hilfe eines externen Dienstleisters bei der beruflichen Neuorientierung des gekündigten Mitarbeiters. Idealerweise mit dem Ergebnis eines neuen Arbeitsvertrags oder auch einer Existenzgründung.
Unternehmen greifen auf dieses Tool zurück z. B. bei Rationalisierungsmaßnahmen, Firmenübernahmen, Gewinneinbrüchen oder auch der Verlagerung von Standorten – auch um das Risiko eines Imageschadens zu minimieren. Viele Outplacement-Berater werden schon während des Entlassungsprozesses eingesetzt. Verbunden mit dem Ziel, sich mit dem Mitarbeiter gütlich zu einigen und strenge Kündigungsschutzgesetze zu umgehen.
Der externe Outplacement-Berater ist in den Bereichen Management und Personalwesen ausgebildet. Seine Aufgaben liegen sowohl in der Begleitung des Arbeitgebers während des Trennungsprozesses als auch in der Beratung der entlassenen Arbeitnehmer. Bis hin zur Integration des Betroffenen in den Arbeitsmarkt. Im Grunde genommen ist der Berater also Vermittler zwischen den beiden Parteien, indem er versucht beide Interessen zu wahren. Im Mittelpunkt steht allerdings immer die neue berufliche Perspektive für den Gekündigten. Er unterstützt ihn auch bei der Jobsuche und im Bewerbungsverfahren. Abschließend ist der Outplacement-Berater auch bei der Gestaltung des neuen Arbeitsvertrags behilflich.
In der Regel kommt das Unternehmen für die Kosten des Outplacements auf. Denn diese sind häufig günstiger als ein Gerichtsverfahren aufgrund einer Kündigungsklage oder die Zahlung einer hohen Abfindung.