Die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes betreffen wesentliche Bereiche der Personalarbeit.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses die Regelungen des AGG zu beachten. Bei unzulässigen Benachteiligungen können sich Arbeitgeber entschädigungs- und schadensersatzpflichtig machen.
Grundlagen
Anwendungsbereich
Das AGG in der Betriebspraxis
Antidiskriminierungsverbände und Antidiskriminierungsstelle
Folgen bei Nichtbeachtung des AGG
Einzelfälle, Fallübungen, Checklisten, Entwurf einer Antidiskriminierungsvereinbarung
Geschäftsführer, Führungskräfte und leitende Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen
Beachten Sie auch folgende Seminare zu diesem Themenspektrum aus unserem Jahresprogramm:
Rechtsfragen bei der Personalgewinnung und -entwicklung
Update Arbeitsrecht
Dieses Seminar richtet sich an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Empfohlene Veranstaltungsdauer: 1,0 Tage
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