Balanced Scorecard (BSC)

Die Balanced Scorecard (BSC) ist ein Management-System, das auf der Vision und Strategie eines Unternehmens basiert. Sie wurde von Robert S. Kaplan und David P. Norton in den 1990er Jahren an der Harvard-Universität entwickelt. Die BSC dient als Instrument zur Ausrichtung der Organisation an strategischen Zielen und ermöglicht eine messbare Erfolgskontrolle.

Häufig hört man, dass Unternehmen die Balanced Scorecard nutzen, um Gehälter zu messen, Boni zu bezahlen und Mitarbeiter zu bewerten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies kein rechtlicher Begriff ist. Die Anwendung der BSC kann unterschiedliche Auswirkungen auf das Arbeitsrecht haben.

Die Balanced Scorecard stellt ein Führungsinstrument dar, das die Erreichung strategischer Ziele messbar macht und durch klare Formulierungen und Maßnahmen umsetzbar macht. In der Praxis können verschiedene Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) greifen.

Wenn Kennzahlen und Erreichungsgrößen des Unternehmens mit Boni verknüpft werden, unterliegt dies der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Nr. 10 BetrVG. Werden persönliche Leistungsziele für Mitarbeiter festgelegt, besteht Mitbestimmung nach §§ 87 Nr. 11, 94 BetrVG. Bei bedeutenden organisatorischen Veränderungen im Rahmen der BSC-Einführung kann dies eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG auslösen, was zur Verhandlung eines Interessenausgleichs mit dem Betriebsrat führen kann.

Die Ausgestaltung der BSC kann somit die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beeinflussen, und es ist ratsam, dass der Betriebsrat juristische Beratung in Anspruch nimmt, wenn eine Einführung der Balanced Scorecard geplant ist.