Eigenkapital

Das Eigenkapital bezeichnet den Teil des Gesamtkapitals eines Unternehmens, der von den Eigentümern eingebracht und langfristig zur Verfügung gestellt oder aus erzielten Gewinnen vom Unternehmen einbehalten wird.

Ein gewisser Anteil von Eigenkapital am Gesamtkapital ist Grundvoraussetzung für die Aufnahme von Fremdkapital. Insgesamt lässt sich sagen, dass der Spielraum beim Aufnehmen von Krediten mit der Höhe des Eigenkapitalanteils steigt. Hierbei muss jedoch bedacht werden, dass Eigenkapital höher besteuert wird als Fremdkapital, sodass es darauf ankommt, hier ein optimales Verhältnis zu finden.

Rechnerisch ergibt sich dieser Bilanzposten aus der Differenz zwischen dem Gesamtvermögen und dem Fremdkapital. Das Eigenkapital wird auf der Passivseite der Bilanz aufgeführt. Die Gliederung nach §266 Abs. 3 HGB sieht dabei wie folgt aus:

I. Gezeichnetes Kapital

(wird von Gesellschaftern hinterlegt, dadurch entfällt für diese die persönliche Haftung)

II. Kapitalrücklage

(entsteht etwa bei der Ausgabe von Anteilen und Vorzugsaktien)

III. Gewinnrücklagen

(entstehen durch die Einbehaltung erzielter Gewinne im Unternehmen)

  1. gesetzliche Rücklage
  2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
  3. satzungsmäßige Rücklagen
  4. andere Gewinnrücklagen

IV. Gewinn-/Verlustvortrag

(verbliebener Bilanzgewinn/-verlust aus dem Vorjahr; im Falle eines Verlustes wird dieser im folgenden Geschäftsjahr vom erwirtschafteten Gewinn abgezogen)

V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag

(ergibt sich aus der Gegenüberstellung der kumulierten Erträge und Aufwendungen)

Siehe dazu auch: Gewinn- und Verlustrechnung