BPersVG – Update 2021

Kompaktseminar für Personalräte


Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

BPersVG – Update 2021

PersR

Bereits im Juni 2021 ist die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes in Kraft getreten. Sie soll den Grundstein für ein modernes Personalvertretungsrecht des Bundes legen, die Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretungen verbessern und die Mitsprache der Beschäftigten in wichtigen Bereichen stärken. Neben einer völlig neuen Nummerierung sieht die Neufassung u.a. eine Überarbeitung der Wahlrechtsvorschriften, die Digitalisierung der Personalratsarbeit und eine Erweiterung der Mitspracherechte vor, etwa bei Mobilarbeit oder flexiblen Arbeitszeiten.

In diesem Seminar erhalten Sie ein kompaktes Update zu den gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihre Personalratsarbeit. Sei erfahren, welche Neuregelungen Sie beachten müssen und wie Sie diese konkret in der Praxis umsetzen können.

Einführung und Überblick

  • Überblick über die neue Struktur und die neue Nummerierung des BPersVG
  • Geschäftsführung und Freistellungen – was ist neu?

Digitalisierung der Personalratsarbeit

  • Rechtssichere Gestaltung von Personalratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen – Formale Anforderungen und Datenschutz
  • Durchführung von Beteiligungsverfahren in elektronischer Form
  • Bildung von Arbeitsgemeinschaften der Hauptpersonalräte zur frühzeitigen Erörterung Ressortübergreifender Digitalisierungsprozesse
  • Online-Sprechstunden und Nutzung audiovisueller Technik bei Personalversammlungen

Erweiterte Beteiligungsrechte des Personalrats

  • Flexibilisierung von Arbeitszeiten und mobile Arbeit
  • Anordnung von Mehrarbeit
  • Umsetzung mit Dienstortwechsel
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beteiligung des Personalrats bei Privatisierungen

Übergangsregelungen zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten

  • Stichtagsgenaue Amtszeiten der Personalvertretungen
  • Übergangsmandat für den Fall der verspäteten Wahlen oder verspätete Konstituierung neu gewählter Vertretungen
  • Übergangsregelung bei Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Beschleunigung von Neuwahlen bei Wahlanfechtung und Auflösung von Personalvertretungen

 Anpassung der Wahlrechtsvorschriften

  • Ausweitung zulässiger Abwesenheitszeiten der Beschäftigten auf zwölf Monate bei längerfristiger Beurlaubung
  • Absenkung der Altersgrenze für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre
  • JAV-Wahl: Streichung der Altersgrenzen für Auszubildende

PersR

Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Seminardetails

empfohlene Seminardauer: 1,0 - 2,0 Tage

Teilnehmer: bis 20 Personen

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