Der Wirtschaftsausschuss ist ein Hilfsorgan des Betriebsrats zur Wahrnehmung seiner Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Der Betriebsrat hat nämlich kein grundsätzliches Recht, über solche Angelegenheiten informiert zu werden – denn der Arbeitgeber muss gesetzlich nur den Wirtschaftsausschuss informieren, nicht aber den Betriebsrat. Somit steht dem Wirtschaftsausschuss die wichtige Aufgabe zu, Arbeitgeber und Betriebsrat wirtschaftlich zu beraten. Das fordert natürlich entsprechende Fähigkeiten, die in den Seminaren von Poko für den Wirtschaftsausschuss geschult werden.
Wie nutzen Sie Ihre umfangreichen gesetzlichen Informationsrechte im Wirtschaftsausschuss (WA) wirkungsvoll? Welche Bedeutung hat der Jahresabschluss – und wie interpretieren Sie ihn korrekt? In diesem Seminar erhalten Sie das nötige Rüstzeug für eine kompetente und zielgerichtete Ausschussarbeit: von der Interpretation betriebswirtschaftlicher Kennzahlen bis hin zur effektiven Organisation Ihrer Aufgaben und Abläufe im Gremium. Starten Sie mit uns sicher und kompetent in Ihre Funktion – gut informiert, praxisorientiert und mit dem notwendigen Wissen, um auf Augenhöhe mit der Geschäftsleitung zu kommunizieren.
Für Ihre Tätigkeit benötigen Sie rechtliche Kenntnisse und vertieftes betriebswirtschaftliches Know-how. Denn nur wer wirtschaftliche Zusammenhänge versteht, kann kompetent mitreden – und aktiv mitgestalten. Oft geht es dabei auch um die Zukunft von Arbeitsplätzen.
Sie lernen, wirtschaftliche Kennziffern richtig zu beurteilen und für Ihre Argumentation im Betriebsrat, im Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber oder auch im Aufsichtsrat zu nutzen. Wir vermitteln Ihnen – praxisorientiert und mit vielen Beispielen – die notwendigen Kenntnisse, um z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse richtig zu lesen. Sie erhalten das erforderliche Know-how, um mit dem Arbeitgeber selbst komplexe unternehmenspolitische Fragen z. B. zu Betriebsänderungen und Personalabbau auf Augenhöhe zu verhandeln.
Entscheidungen im Unternehmen werden vor allem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Und nur bei wirtschaftlich guter Lage sind Arbeitsplätze i. d. R. sicher! Für die Arbeitnehmervertreter ist es daher unerlässlich, sich regelmäßig selbst ein Bild über die wirtschaftliche Lage und die Perspektiven des Unternehmens zu machen und diese sicher einzuschätzen. Hierzu sind gute Kenntnisse über wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge unverzichtbar.
Wenn Sie sich schnell einen Überblick über die Arbeit im Wirtschaftsausschuss verschaffen müssen, ist unser Kompaktseminar genau das Richtige für Sie. Hier wird das Wesentliche aus unseren Seminaren »Wirtschaftsausschuss I und II« in stark konzentrierter Form auf den Punkt gebracht. Lernen Sie, die wirtschaftlichen Daten des Unternehmens richtig zu lesen und auszuwerten, um den Betriebsrat umfassend und zutreffend über die wirtschaftliche Lage zu informieren.
Neu im Wirtschaftsausschuss – was nun? Was darf und was muss ich als Ausschussmitglied tun? Mit wem darf ich worüber sprechen? Wie erhalte ich die notwendigen Informationen und wie ordne ich sie ein? Welche Bedeutung hat der Jahresabschluss und wie lese ich ihn richtig? Verschaffen Sie sich in diesem Seminar das nötige Rüstzeug für eine kompetente und erfolgreiche Ausschussarbeit.
Im Betriebsverfassungsgesetz ist in § 106 Abs. 1 BetrVG festgeschrieben, dass in Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmer*innen ein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist. Dieser besteht aus mindestens drei und höchstens sieben vom Betriebsrat zu bestimmenden, möglichst sachkundigen unternehmensangehörigen Mitgliedern, von denen mindestens eines auch Betriebsratsmitglied sein muss.
Die Aufgabe des Wirtschaftsausschusses besteht darin, die Zusammenarbeit und Information zwischen Unternehmer und Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu fördern. Damit gewährleistet der Wirtschaftsausschuss, dass der Betriebsrat auch bei komplexen wirtschaftlichen Zusammenhängen seine Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte effektiv wahrnehmen kann.
Allgemeine Aufgabe des Wirtschaftsausschusses ist es dabei primär, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten. Zu diesem Zweck trifft sich der Wirtschaftsausschuss in der Regel - je nachdem, was gerade ansteht - einmal im Monat zu nichtöffentlichen Ausschusssitzungen mit dem Unternehmer oder dessen Vertreter*in.
Mitbestimmungsrechte hat der Wirtschaftsausschuss nicht. Er kann aber eigene Vorschläge und Initiativen in die Beratungen einbringen. Dabei wird der Wirtschaftsausschuss als gleichberechtigter Gesprächspartner mit dem Unternehmer gesehen und nicht nur als Berater.
Zudem ist es die Aufgabe des Ausschusses, den Betriebsrat über wirtschaftliche Angelegenheiten zu unterrichten. Über den Inhalt der Ausschusssitzungen unterrichtet der Wirtschaftsausschuss den Betriebsrat, indem er ihm unverzüglich und vollständig Bericht erstattet. Diese Berichte sollten so verständlich wie möglich für den Betriebsrat formuliert und vorgelegt werden.
Beim Wirtschaftsausschuss wird häufig von wirtschaftlichen Angelegenheiten gesprochen. Konkret beinhaltet sind diese folgenden Aspekte:
Über wirtschaftliche Angelegenheiten hat der Unternehmer im Rahmen seiner Unterrichtungspflicht den Wirtschaftsausschuss:
zu unterrichten. Er hat ihm dabei die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die möglichen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Personalplanung darzustellen. Kommt der Unternehmer seiner Unterrichtungspflicht nicht ausreichend nach, kann der Wirtschaftsausschuss mit dem Betriebsrat die Einigungsstelle einberufen. Auch drohen dem Unternehmer in diesem Fall erhebliche Bußgelder.
Durch die vor allem beratende Position des Wirtschaftsausschusses ist es nötig, dass die Mitglieder des Ausschusses sehr vertraut sind mit der generellen wirtschaftlichen Lage und der Lage des eigenen Unternehmens. So sollte der Wirtschaftsausschuss sich mit folgenden Themen beschäftigen:
Um in der sich ständig wandelnden Wirtschaftswelt auf dem neuesten Stand zu bleiben, bietet es sich an, entsprechende Fortbildungen zu besuchen. Poko bietet dafür ein „Wirtschaftsausschuss Update“-Seminar an, in dem es um die aktuellsten Veränderungen an den Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsausschuss geht. Auch das Symposium für den Wirtschaftsausschuss empfiehlt sich, denn dort können Sie mit Mitgliedern anderer Ausschüsse in Kontakt kommen und sich mit den kompetenten Referent*innen austauschen. So gewährleisten Sie die beste wirtschaftliche Unterstützung Ihres Unternehmens.
Genau so wie die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses definiert sind, so sind auch dessen Rechte und Pflichten innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) festgehalten. Demnach steht vor allem die Informationspflicht im Vordergrund. Das bedeutet, der Betriebsrat ist immer unverzüglich von allen Entscheidungen und Besprechungen zu unterrichten.
Gleichermaßen hat der Wirtschaftssauschuss ein Informationsrecht und darf somit alle wichtigen Dokumente einsehen (Jahresabschlüsse, etc.). Natürlich unterliegt der Wirtschaftsausschuss der Schweigepflicht, darf aber gegenüber dem Betriebsrat alle Informationen weitergeben, denn die Berichte an den Betriebsrat müssen vollständig sein. Eventuelle geheimhaltungsbedürftige Informationen müssen als solche an den Betriebsrat kommuniziert werden.
Poko bietet für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss unterschiedliche Seminare und Schulungen an. Bei uns können Sie einerseits die Grundlagen wie Betriebswirtschaftliche Kompetenzen erlernen, andererseits aber auch vertiefende Skills wie die „Strategische Gesprächsführung für den Wirtschaftsausschuss“. Ob Online, in Präsenz oder Inhouse für den gesamten Ausschuss: Poko bietet die passende Schulung für Ihren Wirtschaftsausschuss an.
Weitere Informationen zum Wirtschaftsausschuss können Sie auf folgenden Unterseiten einsehen: