Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

Mitbestimmungsrechte erzwingen – Rechtsstreitigkeiten gewinnen


Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

§ 37,6

Einigungsstelle oder Arbeitsgericht – in diesem Seminar lernen Sie, welches Verfahren unter welchen Bedingungen rechtlich vorgesehen ist. Neben den Voraussetzungen zur Bildung der Einigungsstelle informieren wir Sie über die oft taktisch geprägten Verhandlungen und das Ziel des jeweiligen Verfahrens. Daneben vermitteln wir Ihnen wesentliche – auch prozessuale – Kenntnisse zum arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. So sind Sie in der Lage, in beiden Verfahrensarten sicher aufzutreten und Ihre Rechte aktiv umzusetzen.

Auch wenn der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gelten soll – Streitigkeiten sind nicht auszuschließen. Nur: Wer schlichtet oder entscheidet bei solchen Meinungsverschiedenheiten? Damit der Betriebsrat nicht nur Zaungast bei den oft nicht zu vermeidenden streitigen Prozessen bleibt, muss er die rechtlichen Grundlagen für das Wirken der beiden möglichen Institutionen kennen: Einigungsstelle oder Arbeitsgericht.

Situation einschätzen – der Gang vor die Einigungsstelle

  • Immer Voraussetzung: Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Immer anzustreben: Einrichtung der Einigungsstelle im Konsens
  • Zwangsweises Einsetzungsverfahren: hoher Kosten- und Zeitaufwand
  • Vorsitzende und Beisitzer – wie werden sie bestellt und woher kommen sie?
  • Zuständigkeit: typische Regelungsthemen in der Praxis

Wichtige Formen und Fälle des Verfahrens vor der Einigungsstelle

  • Erzwingbar u. a. bei sozialen Angelegenheiten, bei Betriebsänderungen (Sozialplan) und Auswahlrichtlinien (mit Künstlicher Intelligenz)
  • Freiwillig bei Kündigungen und Beschäftigungssicherung
  • Einsetzung der Einigungsstelle aufgrund einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

Effektives Handeln im Verfahren vor der Einigungsstelle

  • Richtige Vorbereitung auf die Einigungsstelle
  • Rechtsanwälte/Gewerkschaftsvertreter/Sachverständige – auch vor und in der Einigungsstelle?
  • Sonderfall: der externe Sachverständige beim Einsatz Künstlicher Intelligenz
  • Taktisch richtige Verhaltensweisen in der mündlichen Beratung
  • Das Primärziel: freiwillige Einigung
  • Alternative: der streitige Spruch und seine Wirkung
  • Kosten der Einigungsstelle

Wichtig für die Praxis: Abläufe verstehen – Simulation eines Einigungsstellenverfahrens

Das Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht

  • Typische Streitthemen aus der betrieblichen Praxis
  • Einleitung durch die richtige Antragstellung
  • Prozessvertreter im Verfahren – wann darf man sie beauftragen?
  • Ablauf des Verfahrens – beispielhaft erklärt an klassischen Streitpunkten
  • Das Ende: die streitige Entscheidung durch Beschluss

Besonderheiten: Eilverfahren und einstweiliger Rechtsschutz


Im Rahmen des Seminars wird ein Einigungsstellenverfahrens simuliert.

Gemäß Urteil des BAG vom  20.08.2014 - 7 ABR 64/12 sind Schulungen,  die Kenntnisse hinsichtlich des Einigungsstellenverfahrens vermitteln,  erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.

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Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.499,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.399,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 90 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 UhrErster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminarende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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