Planen Sie auf jeden Fall mehr Zeit ein, als das Gesetz vorsieht. Der Betriebsrat bestellt den Wahlvorstand und klärt auch, wer Vorsitzende/r wird. Nutzen Sie die Poko-Zeitpläne oder die BR-Wahl App, in der Sie alle Fristen eintragen können. Eine Checkliste mit allen Fristen ist die halbe Miete.
Das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz sind das A und O. Denken Sie daran, dass es Neuerungen nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz gegeben hat, die auch Auswirkungen haben auf die Wahlen. Prüfen Sie, ob es ein Geschlecht in der Minderheit gibt. Seien Sie vorsichtig bei der Durchführung von Briefwahlen und vermeiden Sie, dass die Betriebsratswahlen anfechtbar oder sogar nichtig sind. Vermeiden Sie also grobe Fehler bei der Betriebsratswahl, die gegen Grundsätze der Wahlen verstoßen. Die Wahl muss geheim, frei und unmittelbar erfolgen.
Halten Sie als Wahlvorstand alles auf dem aktuellen Stand, überprüfen Sie alle Dokumente und kennzeichnen Sie alle Änderungen. Am besten halten Sie schriftlich fest, worüber Sie als Wahlvorstand entscheiden und nehmen es zur Wahlakte.
Sie können nicht alles wissen! Nutzen Sie den Schulungsanspruch des Wahlvorstands. Der Wahlvorstand kann sich Unterstützung holen. Neben dem Betriebsrat kann auch der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber vereinbaren einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, § 80 Abs. 3 BetrVG.
Machen Sie Werbung für die Wahlen. Informieren Sie schon vor Aushang des Wahlausschreibens über die Wahlen und stellen Sie die Personen vor, die für den Betriebsrat kandidieren.
Planen Sie den Ablauf am Wahltag genau, richten Sie das Wahllokal ein, takten Sie die Briefwahlunterlagen ein und hüten Sie die Wahlurne wie ein rohes Ei.