Versinken auch Sie als Betriebsrat noch mehr im Tagesgeschäft als bisher? Stellen Sie fest, dass viel zu häufig nur reagiert statt agiert wird? Dass angesichts der rasanten Entwicklungen und der Fülle der Aufgaben und Problemstellungen fast keine Möglichkeit besteht, sich zu positionieren und eigene Themen mal systematisch abzuarbeiten? Und untereinander (oftmals der Belastung geschuldet), im Zwischenmenschlichen, hakt es auch?
Dann wird es höchste Zeit für eine Klausurtagung!
Es gibt 5 zentrale Gründe, die genau jetzt dafür sprechen:
Und was spricht dagegen? Eigentlich doch nichts.
Aber lesen Sie weiter, wie Sie mit den häufigsten Einwänden umgehen können:
Gegenargument Zeit: „Wir haben doch gerade besseres/dringenderes zu tun!“
Kann sein, aber so kommen Sie nicht weiter. Vor allem bleibt es dann bei der eingangs beschriebenen Situation – Reaktion statt Aktion und Stillstand in der Betriebsratsarbeit. Die Zeit müssen Sie sich also nehmen. Oder sich bewusst dagegen entscheiden, dann aber auch für die Konsequenzen die Verantwortung übernehmen. Denn auch (oder gerade!) wer nichts tut, trägt Verantwortung!
Gegenargument fehlender (geeigneter) Tagungsraum: „Es gibt keinen geeigneten Raum für eine solche Klausurtagung im Betrieb, insbesondere keinen, der für die Einhaltung der erforderlichen Abstandsregeln ausreichend wäre!“
O.k., dann „Exit“: Sie können auch an einen externen Ort ausweichen, sprich: einen Schulungsraum anmieten. Der Arbeitgeber muss auch diese „Auswärts“-Kosten übernehmen. Vgl. hierzu LAG Hessen, Urteil vom 19.05.2011, 9 TaBV 196/10: “Der Charakter einer Klausurtagung verträgt sich nicht mit der Durchführung in den Betriebsräumen, die naturgemäß von dem in der Umgebung herrschenden Arbeitsklima, Kollegenkontakten und nicht auszuschließenden Störungen nicht unberührt bleiben.“
Gegenargument Kosten: „Der Arbeitgeber muss die Hinzuziehung eines Moderators für diese Klausurtagung doch nicht bezahlen!“
Doch, wobei es auch ein wenig „darauf ankommt“. Grundsätzlich gehört es zu den Aufgaben des BR-Vorsitzenden, Sitzungen des Gremiums ohne Hilfe von außen zu leiten. Aber in besonderen Fällen ist die Hinzuziehung externer Moderatoren oder Mediatoren erforderlich und der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Jedenfalls dann, wenn die Situation im Betriebsrat festgefahren ist und/oder die Zusammenarbeit im Gremium massiv gestört ist und der Vorsitzende sich außerstande sieht, die Probleme selbst zu beheben (LAG Hessen, Beschluss vom 11.06.2012 – 16 TaBV 237/11).
Kombiniertes Gegenargument Kosten plus Coronakrise: „Dem Unternehmen geht es doch ohnehin nicht gut, und jetzt auch noch eine Klausurtagung?“
Ja, gerade jetzt. Denn dann heißt eines Ihrer wichtigsten Themen „Unternehmen in der Krise“ und Sie können konzentriert daran arbeiten, wie Sie sich als Betriebsrat einbringen oder positionieren können und wollen – im Sinne der Belegschaft und des Unternehmens!
Und was können wir für Sie tun?
Ganz einfach: Wir stellen Ihnen eine/n erfahrene/n Moderator/in und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Klausurtagung! Die inhaltlichen Schwerpunkte und das Konzept werden gemeinsam mit Ihnen im Vorfeld der Veranstaltung festgelegt. Von der Definition strategischer Ziele und Grundsatzentscheidungen bis hin zur Verteilung von Arbeitsaufgaben: Ihre Themen – seien es fachliche oder zwischenmenschliche – stehen im Vordergrund und werden in ungestörter Atmosphäre geklärt.
Unsere Moderatoren unterstützen das Gremium dabei methodisch, geben allen Mitgliedern des Betriebsrats die Gelegenheit, sich aktiv in die Arbeitsprozesse einzubringen, und begleiten Sie strukturierend über die gesamte Dauer der Klausurtagung. Der Praxistransfer wird direkt auf dem Workshop vorbereitet. Die Ergebnisse werden dokumentiert und für die Weiterarbeit des Gremiums aufbereitet.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und erstellen Ihnen gerne unverbindlich ein Angebot!
Ihre Ansprechpartnerin für Inhouse-Veranstaltungen:
Heike Holtmann, Ass. jur. & Mediatorin
Telefon 0251 1350-6666
Telefax 0251 1350-6999
inhouse@poko.de
Schreiben Sie uns.