Klausurtagung: Endspurt für die Amtsperiode
Gezielte Arbeitsplanung bis zu den Neuwahlen 2026
Nach einer Phase der intensiven Betriebsratsarbeit ist es ratsam, die Arbeit zu reflektieren, eine (Zwischen-)Bilanz zu ziehen und über die weitere Ausrichtung nachzudenken. Ein guter Zeitpunkt dafür ist das letzte Jahr der Wahlperiode! Einige Vorhaben müssen Sie vielleicht noch einmal konzentriert in Angriff nehmen, neue Strategien und Ideen entwickeln, damit Sie die Arbeit und die Ziele des Betriebsrats auch überzeugend gegenüber der Belegschaft präsentieren können!
Zudem ist es Zeit einen perspektivischen Blick auf die anstehende Betriebsratswahl zu werfen. Wer möchte wieder dabei sein? Wie kommen wir zu neuen Kandidat*innen? Wie wollen wir die Belegschaft mobilisieren? Was gibt es organisatorisch vorzubereiten? Diese und andere wichtige Fragen können Sie auf der Klausurtagung strategisch bearbeiten und für Sie passende Lösungen entwickeln.
Bestandsaufnahme der aktuellen Situation
- Was konnten wir erfolgreich gestalten – und was nicht?
- Welche Themen/Projekte hat der BR auf seiner Agenda?
- Haben wir aktuelle konkrete Aufgaben, die zu erledigen sind?
Strategieentwicklung, Zielbestimmung und konkrete Arbeitsplanung
- Welche Themen will das Betriebsratsgremium vor der nächsten Betriebsratswahl unbedingt noch angehen?
- Einigung auf gemeinsame Ziele und Strategien
- Maßnahmen planen, Arbeitsprogramm erstellen, Erfolgskriterien beschreiben
- Umsetzungsphase: Arbeitspakete festlegen und im Team bearbeiten
Umgang mit der Belegschaft
- Interessen der Belegschaft einbeziehen
- Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der eigenen Positionen
- Die Betriebsversammlung strategisch nutzen
Betriebsratswahl 2026: Gezielte Vorbereitung und Strategieplanung
- Rückschau – Analyse der letzten BR-Wahl
- Positionsbestimmung: Wie steht der Betriebsrat aktuell da? Wer möchte wieder kandidieren?
- Perspektiven und Themen für die Zukunft
- Wahlwerbung, Wahlvorstand und Organisation
- Themen spannend aufbereiten und Ziele glaubhaft vermitteln
- Neue Kandidaten gewinnen – aber wie?
- Kandidaten bei den Wählern bekannt machen
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.