Warum Sie eine Klausurtagung durchführen sollten und wie Sie Gegenargumente entkräften

 

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Einfach mal machen

Versinken Sie als Betriebsrat im Tagesgeschäft? Stellen Sie fest, dass zu oft nur reagiert statt proaktiv gehandelt wird? Fehlt die Zeit, sich strategisch zu positionieren und wichtige Themen systematisch anzugehen? Und gibt es im Gremium – oftmals der Belastung geschuldet – auch zwischenmenschliche Spannungen?

Dann wird es höchste Zeit für eine Klausurtagung – gerade jetzt, wo die Hälfte Ihrer Amtszeit bereits um ist bzw. eine Hälfte noch vor Ihnen liegt!

Fünf gute Gründe sprechen dafür:

  1. Sie haben im Gremium endlich mal Zeit füreinander jenseits des Tagesgeschäfts des Betriebsrats!
  2. Sie sind ungestört und können sich voll und ganz auf sich und Ihre Themen konzentrieren!
  3. Sie bewegen sich weg vom Klein-Klein hin zu Grundsatzfragen und zur Planung langfristiger Projekte!
  4. Sie werden effektiver durch systematisches Vorgehen und Strukturierung Ihrer Themen!
  5. Sie fördern den Teamgeist im Gremium und stärken den konstruktiven Umgang miteinander!

Und gibt es Nachteile? Eigentlich nicht, oder? Aber lesen Sie weiter, wie Sie mit den häufigsten Einwänden umgehen können.

„Wir haben doch gerade Besseres/Dringenderes zu tun!“

Möglicherweise, aber so kommen Sie nicht voran. Das Gegenargument Zeit basiert auf der Dringlichkeit des Tagesgeschäfts, das kurzfristige Reaktionen erfordert. Die Klausurtagung dient jedoch dazu, aus diesem reaktiven Muster auszubrechen. Sie ermöglicht es dem Betriebsrat, sich strategisch und langfristig auszurichten, was auf Dauer zu effektiverer und vorausschauender Arbeit führt. Ohne diese strategische Pause bleibt das Gremium in einem Zyklus von Ad-hoc-Aktionen gefangen, was oft zu ineffektiver Arbeit und verpassten Chancen führt. Die Zeit müssen Sie sich also nehmen.

„Wir haben im Betrieb keinen geeigneten Raum für eine Klausurtagung!“

Sie können einen externen Schulungsraum anmieten, der Ihren Anforderungen entspricht. Die Wahl eines externen Orts kann auch dazu beitragen, dass sich die Mitglieder des Betriebsrats von den alltäglichen Ablenkungen des Arbeitsplatzes lösen und sich voll und ganz auf die Klausur konzentrieren können. Zudem ist der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, die Kosten für externe Tagungsorte zu übernehmen. Vgl. hierzu auch LAG Hessen, Urteil vom 19.05.2011, 9 TaBV 196/10: „Der Charakter einer Klausurtagung verträgt sich nicht mit der Durchführung in den Betriebsräumen, die naturgemäß von dem in der Umgebung herrschenden Arbeitsklima, Kollegenkontakten und nicht auszuschließenden Störungen nicht unberührt bleiben.“

„Der Arbeitgeber muss den Moderator für diese Klausurtagung doch nicht bezahlen!“

Doch, wobei es auch ein wenig „darauf ankommt“. Grundsätzlich gehört es zu den Aufgaben des/der BR-Vorsitzenden, Sitzungen des Gremiums ohne Hilfe von außen zu leiten. Aber in besonderen Fällen ist die Hinzuziehung externer Moderator*innen oder Mediator*innen erforderlich und der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Jedenfalls dann, wenn die Situation im Betriebsrat festgefahren ist und/oder die Zusammenarbeit im Gremium massiv gestört ist und der/die Vorsitzende sich außerstande sieht, die Probleme selbst zu beheben (LAG Hessen, Beschluss vom 11.06.2012 – 16 TaBV  237/11).

„Dem Unternehmen geht es doch ohnehin nicht gut, und jetzt auch noch eine Klausurtagung?“

Gerade in Krisenzeiten ist eine proaktive und strategisch ausgerichtete Betriebsratsarbeit besonders wichtig. Die Klausurtagung ermöglicht es dem Betriebsrat, konzentriert und gezielt Lösungen und Maßnahmen zu entwickeln, die nicht nur der Belegschaft, sondern auch dem Unternehmen als Ganzes zugutekommen können. Dies stärkt die Position des Betriebsrats als konstruktiver Partner in der Bewältigung der Krise.

Und was können wir für Sie tun?

Ganz einfach: Wir stellen Ihnen erfahrene Moderator*innen und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Klausurtagung! Die inhaltlichen Schwerpunkte und das Konzept werden gemeinsam mit Ihnen im Vorfeld der Veranstaltung festgelegt. Von der Definition strategischer Ziele und Grundsatzentscheidungen bis hin zur Verteilung von Arbeitsaufgaben: Ihre Themen – seien es fachliche oder zwischenmenschliche – stehen im Vordergrund und werden in ungestörter Atmosphäre geklärt.

Unsere Moderator*innen unterstützen das Gremium dabei methodisch, geben allen Mitgliedern des Betriebsrats die Gelegenheit, sich aktiv in die Arbeitsprozesse einzubringen, und begleiten Sie strukturierend über die gesamte Dauer der Klausurtagung. Der Praxistransfer wird direkt auf dem Workshop vorbereitet. Die Ergebnisse werden dokumentiert und für die Weiterarbeit des Gremiums aufbereitet.

Näheres zu unserem Konzept finden Sie hier.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!