In diesem Seminar lernen Sie, wie der Betriebsrat mit gut gestalteten Dienstplänen die Gesundheit der – oft überlasteten – Kollegen im Pflegedienst schützen kann. Sie erfahren, welche umfangreichen rechtlichen Regeln z. B. im Arbeitszeitgesetz zu beachten und wie sie anzuwenden sind. Wir vermitteln Ihnen das Know-how, um moderne Arbeitsmodelle und Dienstpläne zu entwickeln, die dazu beitragen, arbeitnehmerfreundliche Lösungen im Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich zu finden.
Egal ob Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Kindergärten – die Probleme sind fast immer dieselben. Wenig attraktive Arbeitsbedingungen, familienfeindliche Arbeitszeiten und zu wenig Bewerber für freiwerdende Stellen. Auch wenn Abhilfemaßnahmen versprochen und umgesetzt werden, bleibt die Situation extrem angespannt, der Druck auf die Kollegen steigt. Umso wichtiger ist eine gesundheitsverträgliche, kreative Arbeitszeitgestaltung. Als Arbeitnehmervertreter sind Sie hier erster Ansprechpartner und können einiges bewegen, um die Belastungen der Kollegen in Grenzen zu halten!
Rechtliches zur Arbeitszeit und zur Erstellung von Dienstplänen
Der Dienstplan als Grundlage der täglichen Arbeit
Einsatz flexibler Arbeitszeitmodelle – auch im Pflegebereich
Beteiligungsrechte und -möglichkeiten des Betriebsrats
Bitte bringen Sie zum Seminar – sofern vorhanden und mit Einverständnis Ihres Arbeitgebers – anonymisierte Beispiele der in Ihrem Betrieb zur Anwendung kommenden Dienstpläne mit oder schicken Sie uns diese vor Seminarbeginn zu. Auf Grundlage dieser Unterlagen wird es dem Referenten möglich sein, mit Ihnen im Seminar an Ihren betrieblichen Problemfällen/Fragen zu arbeiten.
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.499,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.399,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin
Änderungen bzgl. der Inhalte, Dauer und der Seminargebühr in 2025 möglich
Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 18
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.