In diesem Seminar werden Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsrat im Zusammenhang mit Baumaßnahmen des Arbeitgebers behandelt. Bereits in einem frühen Planungsstadium müssen Sie eingebunden werden und haben dabei schon umfangreiche Unterrichtungs-, Beratungs- und Vorschlagsrechte. Wir informieren Sie über Ihre (oft starken) Mitbestimmungsrechte sowie ihre effektive Nutzung bei der weiteren Umsetzung der arbeitgeberseitigen Entscheidung. Fragen wie die Anzahl der benötigten stationären Arbeitsplätze und deren Gestaltung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Mitbestimmung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz werden beleuchtet.
In Zeiten stetigen Wandels sind bauliche Maßnahmen häufig erforderlich. Diese können jedoch ganz erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung haben. Zur angemessenen Einbeziehung des Betriebsrats bei der Planung und Durchführung solcher Prozesse sind fundierte Kenntnisse der entsprechenden Beteiligungsrechte unverzichtbar.
Betriebliche Bau- und Veränderungsmaßnahmen im Überblick
• Im Fokus: Neu,- Um- und Erweiterungsbauten
• Ganz wichtig: Änderung der Arbeitsabläufe und -verfahren
• Neues Thema – der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI)
• Herausforderung durch neue Arbeitsformen und Digitalisierung
Von der Planung bis zur Fertigstellung – nicht ohne Betriebsrat
• Ganz früh hinterfragen: Informations-, Beratungs- und Vorschlagsrechte nach § 90 BetrVG
• Vorlage der erforderlichen Unterlagen – was heißt das?
• Praktische Tipps zur Mitgestaltung der Veränderungsprozesse
• Nicht menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze – starke Mitbestimmung nach § 91 BetrVG
Worauf der Betriebsrat sonst noch achten sollte
• Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung erfüllt?
• Im Auge behalten: Gesundheitsschutz und Mitbestimmung nach § 87 Abs. Nr. 7 BetrVG
• Bei Einsatz von KI: Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG prüfen (Technische Kontrolleinrichtung)
• Besetzung (neuer) Arbeitsplätze – oft ein Fall des § 99 BetrVG
Praktisches zur Umsetzung der Beteiligungsrechte
• Anspruch auf externe Beratung – vor allem bei KI, § 80 Abs. 3 BetrVG
• Bei Streitigkeiten: Arbeitsgericht oder Einigungsstelle – wer ist zuständig?
• Vorsorglich prüfen: Baumaßnahme als Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG?
Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer eines Betriebs = 1.299,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.199,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin
Seminardauer: 2,5 Tage
Begrüßung am Seminartag 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 18
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