Dieses Symposium befasst sich mit den besonderen Arbeitsumständen der IT-Mitarbeiter und der allgemeinen Situation der IT-Branche. Neben der Bewertung aktueller Trends wie Künstlicher Intelligenz werden Lösungen erarbeitet, um Mitarbeiter effektiv vor schädlichen Auswirkungen zu schützen. Sie erfahren, welche Perspektiven bestehen, um den IT-Bereich als lebendiges und interessantes Arbeitsgebiet zu erhalten. Sie sind dabei gefordert, Lösungen zu den meist schwierigen Problemlagen zu erarbeiten, z. B. in Form entsprechender Betriebsvereinbarungen.
Immer kürzere Entwicklungszyklen, der Fachkräftemangel und völlig veränderte Möglichkeiten durch Automatisierung und Technologieeinsatz haben das seit jeher dynamische Berufsfeld noch stärker verändert. An IT-Mitarbeiter werden hierbei hohe Anforderungen gestellt, gerade weil die permanente Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur für jedes Unternehmen lebenswichtig geworden ist.
Referent: S. Wenzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Referent: S. Pflug, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediator
Referent: M. Thomsen, Technologieberater, IT Mitbestimmung und Datenschutz
Referenten: T. Schulz, Fachanwalt für Arbeits- und IT-Recht
Referentin: A. Moos, Trainerin, Coach, Mediatorin
Referenten: T. Schulz, Fachanwalt für Arbeits- und IT-Recht
Referent: S. Pflug, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediator
Referent: B. Zwosta, Trainer, Coach und Mediator
Anja Moos
Trainerin, Coach, Mediatorin, KI-Managerin
Stefan Pflug
Rechtsanwalt und Mediator (DAA), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediator, Einigungsstellenvorsitzender, Kommunikationstrainer
Tim F. Schulz
Fachanwalt für Arbeits- und IT-Recht
Maximilian Thomsen
Trainer, Berater und Sachverständiger
Stefan Wenzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bernhard Zwosta
Trainer, Coach und Mediator
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen haben einen eigenen Schulungs- und Bildungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Darunter fallen Schulungen auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen (LAG Berlin 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 96 Abs. 4 S. 1, 3 vor, dass Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit werden, soweit die Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der SBV erforderlich sind. Die Kosten (Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) sind vom Arbeitgeber zu tragen (§ 96 Abs. 8 S. 1 SGB IX).
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.399,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.299,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt., Hotelkosten und etwaiger kommunaler Abgaben
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin
Seminardauer: 2 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 16:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 34
"Gute Mischung, tolle Themen, werde sicher das eine oder andere Thema vertiefen"
Teilnehmer dieses Seminars in Darmstadt
"Besonders gefallen haben mir die interessanten Vorträge und angeregten Diskussionen."
Teilnehmer dieses Seminars in Darmstadt
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.