Neu in der JAV? So meisterst du die ersten Herausforderungen

Die ersten Wochen als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) liegen hinter dir. Du hast dich wahrscheinlich bereits mit einigen Abläufen vertraut gemacht und erste Eindrücke gesammelt. Trotzdem gibt es noch viele ungelöste Fragen, die dir auf den Nägeln brennen? Oder du bist dir unsicher, wie ihr als JAV an bestimmte Themen herangehen sollt? Keine Sorge – das ist ganz normal, vor allem, wenn womöglich niemand mit JAV-Erfahrung mehr im Gremium dabei ist.

Um dir in deiner neuen Rolle wertvolle Orientierung zu geben, haben wir hier einige der wichtigsten Basics zum Aufgabenbereich der JAV zusammengestellt.

Zusammen mit den anderen JAVlern in deinem Gremium kümmerst du dich um die besonderen Belange der jungen Kolleg*innen in eurem Betrieb und setzt dich dafür ein, dass ihre Rechte gewahrt bleiben. Eine spannende Sache - besonders, wenn du merkst, dass ihr etwas bewegen könnt. Aber was bedeutet das alles konkret? Schauen wir uns die gesetzlichen Grundlagen und eure Rechte und Pflichten näher an.

 

Seminar: Gemeinsamer Einsatz von JAV und Betriebsrat

 

Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit sind insbesondere im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Hier ist unter anderem festgelegt, welche Aufgaben ihr übernehmt.

Der § 70 Abs. 1 BetrVG gibt einen ersten Überblick:

  • Maßnahmen beantragen: Zusammen mit deinen JAV-Kolleg*innen beantragst du beim Betriebsrat Maßnahmen, die den jugendlichen Arbeitnehmer*innen (unter 18 Jahren) und den Auszubildenden in eurem Betrieb zugutekommen. Dabei nennt das Gesetz insbesondere Fragen der Berufsbildung und der Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis.

Was heißt das konkret?  Es kann dabei z. B. um die Gestaltung der Ausbildungspläne, eine bessere Ausstattung der Ausbildungsplätze oder auch eine Vereinbarung zu Übernahmeregelungen nach der Ausbildung gehen. Ausdrücklich sieht das Gesetz außerdem vor, dass die JAV Vorschläge zur Förderung der Integration von Jugendlichen und Auszubildenden ausländischer Herkunft machen sowie auf eine Gleichstellung der Geschlechter unter den Jugendlichen und Azubis hinwirken soll.

Übrigens: Bei der Wahrnehmung eurer Aufgaben hilft euch auch der § 67 Abs. 3 S. 1 BetrVG. Danach könnt ihr als JAV beim Betriebsrat (BR) beantragen, Angelegenheiten, die ihr zuvor beraten habt und die besonders die von euch vertretenen Mitarbeiter*innen betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten BR-Sitzung zu setzen.

  • Rechte und Vorschriften prüfen: Dies gehört zu deinen Kernaufgaben in der JAV. Du prüfst, ob die zugunsten der Jugendlichen und Azubis geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.

Was heißt das konkret? Häufig gibt es Regelungen, die den Auszubildenden und / oder jugendlichen Arbeitnehmer*innen besondere Rechte einräumen oder sie besonders schützen sollen. Zu denken ist zum Beispiel an das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Berufsbildungsgesetz. Hieran muss sich der Arbeitgeber halten. Werden diese Vorschriften missachtet, informiert ihr den Betriebsrat, damit dieser die Einhaltung durch den Arbeitgeber sicherstellen kann.

  • Anregungen entgegennehmen: Du hast ein offenes Ohr für die Anliegen deiner jungen Kolleg*innen und nimmst ihre Anregungen entgegen. Falls sie euch als Gremium berechtigt erscheinen, habt ihr beim Betriebsrat auf eine Erledigung hinzuwirken.

Was heißt das konkret? Alle jugendlichen Arbeitnehmer*innen oder Auszubildenden können sich mit Ideen, Verbesserungsvorschlägen oder auch Beschwerden an euch als JAV wenden. Eure Aufgabe ist es dann, diese Anregungen in einer Sitzung zu prüfen und gegebenenfalls mit eurer Stellungnahme dem Betriebsrat zur weiteren Bearbeitung vorzulegen

Praxistipps für einen erfolgreichen Start: Zu Beginn deiner Amtszeit lohnt es sich, dir einen umfassenden Eindruck von der Situation im Betrieb zu machen und zu ermitteln, wo Handlungsbedarf besteht. Sprecht euch im Gremium ab und erkundigt euch bei den ehemaligen JAV-Mitgliedern, was sie bereits erreicht haben und welche aktuellen Herausforderungen sie sehen. Fragt außerdem beim Betriebsrat nach den geltenden Betriebsvereinbarungen. Damit könnt ihr euch einen Überblick verschaffen, welche Regelungen auch besonders zum Schutz der Jugendlichen gelten.

Wichtig: Deine Rolle als JAV-Mitglied ist es, die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden gegenüber dem Betriebsrat zu vertreten. Als Gremium könnt ihr Anträge stellen und Maßnahmen beantragen, um eure Ideen und Initiativen in die Betriebsratsarbeit einzubringen. Gegenüber dem Arbeitgeber direkt können Mitbestimmungsrechte dagegen nur durch den Betriebsrat und nicht die JAV selbst wahrgenommen werden. Fördert daher von Anfang an eine enge und kollegiale Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, damit dieser  eure Anliegen in die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber einfließen lassen kann.

Der Betriebsrat seinerseits muss euch umfassend informieren, damit ihr euren Aufgaben nachkommen könnt. Auf Verlangen muss er euch auch alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die für eure JAV-Arbeit notwendig sind. Zur Wahrnehmung eurer Aufgaben könnt ihr außerdem einen Vertreter zu den Betriebsratssitzungen entsenden. In bestimmten Fällen hat sogar die gesamte JAV ein Teilnahmerecht.  

Fazit: Gemeinsam die Zukunft gestalten

Der Einstieg als JAV-Mitglied mag anfangs überwältigend erscheinen, doch mit der richtigen Vorbereitung und einem klaren Blick auf deine Aufgaben kannst du viel bewirken.

Nutzt gemeinsam die gebotenen Möglichkeiten, um den Alltag eurer jungen Kolleg*innen aktiv mitzugestalten. Mit einem guten Netzwerk und der Unterstützung des Betriebsrats steht eurem Erfolg nichts im Weg.

Wir wünschen dir einen gelungenen Start in deine Amtszeit – pack es an und zeig, was in dir steckt!