Alle Jahre wieder wird die JAV gewählt. Genau genommen alle zwei Jahre. Das ergibt sich aus § 64 Abs. 1 BetrVG. Die regelmäßigen Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt.
Die nächsten Wahlen finden also 2016 statt. Wer jetzt noch nicht über die anstehenden JAV-Wahlen nachgedacht hat, sollte dies so langsam tun. Nicht, dass wir drängeln wollen. Aber wie Ihr gleich sehen werdet, bedarf es durchaus einiger Vorbereitung, damit Eure JAV-Wahl erfolgreich verläuft.
Webinar: JAV-Wahl
Damit ihr überhaupt eine JAV wählen dürft, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
Warum einen Betriebsrat, wird sich jetzt der ein oder andere denken. Nun, nur der Betriebsrat kann die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung einleiten. Ihr selbst seid dazu nicht berechtigt. Dies regelt § 63 BetrVG. Euer Betriebsrat bestellt einen Wahlvorstand für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Und ab da geht es los. Wenn ihr also noch keine JAV in eurem Betrieb habt, sprecht mit eurem Betriebsrat, der wird alles Nötige in die Wege leiten. Und wenn ihr oder euer Betriebsrat Hilfe braucht, dann sind wir ja auch noch da. Schaut einfach mal rein.
Alle Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich zur Wahl der JAV aufstellen lassen. Dabei zählt das Alter am Wahltag! Der Kandidat darf nicht Mitglied, jedoch Ersatzmitglied des Betriebsrats sein und benötigt mind. 5 Prozent der Wahlberechtigten als Wahlunterstützer (aber mind. 2 und max. 50 Unterstützer).
Alle Arbeitnehmer unter 18 (egal ob in Voll- oder Teilzeit, befristet oder unbefristet beschäftigt) und alle Azubis und Praktikanten (mit Ausnahme des Schülerpraktikums) unter 25 Jahren (Stichtag: Datum der Wahl). Bundesfreiwilligendienstler sind nicht wahlberechtigt.
Wahlberechtigte, die nur wenig deutsch sprechen, müssen vom Wahlvorstand Übersetzungen für alle wichtigen Hinweise bekommen.
Veranstaltungen für die JAV
Firmeninterne Veranstaltungen für die JAV