Wie läuft die JAV-Wahl ab?

 

730x300 - Junge Leute unterhalten sich

Alle Jahre wieder wird die JAV gewählt. Genau genommen alle zwei Jahre. Das ergibt sich aus § 64 Abs. 1 BetrVG. Die regelmäßigen Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt.

Die nächsten Wahlen finden also 2016 statt. Wer jetzt noch nicht über die anstehenden JAV-Wahlen nachgedacht hat, sollte dies so langsam tun. Nicht, dass wir drängeln wollen. Aber wie Ihr gleich sehen werdet, bedarf es durchaus einiger Vorbereitung, damit Eure JAV-Wahl erfolgreich verläuft.

Die Voraussetzungen für die JAV-Wahl

Damit ihr überhaupt eine JAV wählen dürft, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Zum einen müssen in eurem Betrieb üblicherweise fünf (oder mehr) jugendliche Arbeitnehmer (jünger als 18 Jahre) oder Auszubildende (jünger als 25 Jahre) beschäftigt sein und
     
  • in eurem Betrieb muss es einen Betriebsrat geben.

Warum einen Betriebsrat, wird sich jetzt der ein oder andere denken. Nun, nur der Betriebsrat kann die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung einleiten. Ihr selbst seid dazu nicht berechtigt. Dies regelt § 63 BetrVG. Euer Betriebsrat bestellt einen Wahlvorstand für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Und ab da geht es los. Wenn ihr also noch keine JAV in eurem Betrieb habt, sprecht mit eurem Betriebsrat, der wird alles Nötige in die Wege leiten. Und wenn ihr oder euer Betriebsrat Hilfe braucht, dann sind wir ja auch noch da. Schaut einfach mal rein.

Wer darf für die JAV-Wahl kandidieren?

Alle Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich zur Wahl der JAV aufstellen lassen. Dabei zählt das Alter am Wahltag! Der Kandidat darf nicht Mitglied, jedoch Ersatzmitglied des Betriebsrats sein und benötigt mind. 5 Prozent der Wahlberechtigten als Wahlunterstützer (aber mind. 2 und max. 50 Unterstützer).

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Arbeitnehmer unter 18 (egal ob in Voll- oder Teilzeit, befristet oder unbefristet beschäftigt) und alle Azubis und Praktikanten (mit Ausnahme des Schülerpraktikums) unter 25 Jahren (Stichtag: Datum der Wahl). Bundesfreiwilligendienstler sind nicht wahlberechtigt.

Wahlberechtigte, die nur wenig deutsch sprechen, müssen vom Wahlvorstand Übersetzungen für alle wichtigen Hinweise bekommen.

Die wichtigsten Schritte der JAV-Wahl:

  1. Als erstes solltet Ihr euren Betriebsrat über die anstehenden JAV-Wahlen informieren. Dieser errechnet dann das Ende der laufenden Amtszeit…
     
  2. … und legt den Wahltermin fest. Das reicht natürlich noch nicht. Als nächstes bestellt der Betriebsrat den Wahlvorstand und seinen Vorsitzenden. Und das Ganze spätestens acht Wochen vor Ablauf der laufenden Amtszeit (§ 63 Abs. 2 BetrVG; §§ 38 S. 2 WO, 8 BetrVG).
     
  3. Doch der Betriebsrat muss noch mehr tun. Er erstellt die Wählerliste und legt die Größe der zukünftigen JAV fest (§§ 38, 2 Abs. 1WO; §62 BetrVG).
     
  4. Weiter geht’s mit dem Wahlausschreiben. Hat der Betriebsrat das Wahlausschreiben erstellt, wird dieses gemeinsam mit der Wählerliste und der Wahlordnung im Betrieb ausgehangen.
     
  5. Nun beginnt so langsam die heiße Phase. Was nutzt eine JAV-Wahl ohne Kandidaten. Also heißt es: Kandidaten finden! Die Wahlvorschläge werden dann innerhalb von zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens entgegengenommen und geprüft (§§ 39 Abs. 1, 6 Abs. 1 S. 2 WO). Bestelle hier kostenlos unsere Postkarten zur Kandidatengewinnung.
     
  6. Und damit Ihr auch wisst, wen Ihr wählen könnt, werden die Wahlvorschläge jetzt veröffentlicht. Wer hat die beste Wahlkampagne gestartet?
     
  7. Der Wahltag nähert sich. Ist das Wahlbüro vorbereitet? Haben wir ausreichend Wahlzettel und eine Urne? Und kennen alle den Weg ins Wahlbüro? Nein? Dann solltet Ihr noch ein paar Wegweiser aufstellen.
     
  8. Am Wahltag werden direkt nach der Wahl die Stimmen öffentlich ausgezählt und auf ihre Gültigkeit überprüft.
     
  9. Das war’s? Nicht ganz. Die neu gewählten Mitglieder müssen noch informiert werden. Ach ja. Gratulieren nicht vergessen.
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