Aufgaben des Wirtschaftsausschusses

Der Wirtschaftsausschuss ist ein Hilfsorgan des Betriebsrats zur Wahrnehmung seiner Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Der Betriebsrat hat nämlich kein grundsätzliches Recht, über solche Angelegenheiten informiert zu werden – denn der Arbeitgeber muss gesetzlich nur den Wirtschaftsausschuss informieren, nicht aber den Betriebsrat. Somit steht dem Wirtschaftsausschuss die wichtige Aufgabe zu, Arbeitgeber und Betriebsrat wirtschaftlich zu beraten. Das fordert natürlich entsprechende Fähigkeiten, die in den Seminaren von Poko für den Wirtschaftsausschuss geschult werden.

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Wirtschaftsausschuss I

Wie kann der Wirtschaftsausschuss seine umfangreichen gesetzlichen Informationsrechte richtig nutzen und durchsetzen? Sie lernen in diesem Seminar die zur Verfügung stehenden Instrumente zur richtigen Interpretation der wirtschaftlichen Daten Ihres Unternehmens kennen. Nach Ihrer Teilnahme sind Ihnen auch die praktischen Arbeitsabläufe im Wirtschaftsausschuss vertraut und Sie können Aufgaben effektiv organisieren und verteilen. Starten Sie mit uns – top informiert – in Ihre Arbeit!

Für eine erfolgreiche Arbeit werden von Ihnen rechtliche Kenntnisse und vertieftes betriebswirtschaftliches Know-how verlangt. Nur so können Sie auf Augenhöhe mit der Geschäftsleitung über wirtschaftliche Fragen sprechen und verhandeln. Oft geht es dabei um die Sicherung von Arbeitsplätzen.

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Betriebswirtschaftliche Kompetenz I

Sie lernen, wirtschaftliche Kennziffern richtig zu beurteilen und für Ihre Argumentation im Betriebsrat, im Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber oder auch im Aufsichtsrat zu nutzen. Wir vermitteln Ihnen – praxisorientiert und mit vielen Beispielen – die notwendigen Kenntnisse, um z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse richtig zu lesen. Sie erhalten das erforderliche Know-how, um mit dem Arbeitgeber selbst komplexe unternehmenspolitische Fragen z. B. zu Betriebsänderungen und Personalabbau auf Augenhöhe zu verhandeln.

Entscheidungen im Unternehmen werden vor allem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Und nur bei wirtschaftlich guter Lage sind Arbeitsplätze i. d. R. sicher! Für die Arbeitnehmervertreter ist es daher unerlässlich, sich selbst regelmäßig ein Bild über die wirtschaftliche Lage und die Perspektiven des Unternehmens zu machen und diese sicher einzuschätzen. Hierzu sind gute Kenntnisse über wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge unverzichtbar.

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Wirtschaftsausschuss - Kompakt I

Wenn Sie sich schnell einen Überblick über die Arbeit im Wirtschaftsausschuss verschaffen müssen, ist unser Kompaktseminar genau das Richtige für Sie. Hier wird das Wesentliche aus unseren Seminaren »Wirtschaftsausschuss I und II« in stark konzentrierter Form auf den Punkt gebracht. Lernen Sie, die wirtschaftlichen Daten des Unternehmens richtig zu lesen und auszuwerten, um den Betriebsrat umfassend und zutreffend über die wirtschaftliche Lage zu informieren.

Neu im Wirtschaftsausschuss – was nun? Als neu ernanntes Mitglied des Wirtschaftsausschusses kommen zahlreiche Fragen auf Sie zu: Wie ist die Freistellungsregelung? Was darf und was muss ich als Ausschussmitglied tun? Mit wem darf ich worüber sprechen? Wie erhalte ich die notwendigen Informationen und wie ordne ich sie ein?

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Wann wird ein Wirtschaftsausschuss gegründet?

Im Betriebsverfassungsgesetz ist in § 106 Abs. 1 BetrVG festgeschrieben, dass in Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmer*innen ein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist. Dieser besteht aus mindestens drei und höchstens sieben vom Betriebsrat zu bestimmenden, möglichst sachkundigen unternehmensangehörigen Mitgliedern, von denen mindestens eines auch Betriebsratsmitglied sein muss.

 

Die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses

Die Aufgabe des Wirtschaftsausschusses besteht darin, die Zusammenarbeit und Information zwischen Unternehmer und Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu fördern. Damit gewährleistet der Wirtschaftsausschuss, dass der Betriebsrat auch bei komplexen wirtschaftlichen Zusammenhängen seine Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte effektiv wahrnehmen kann.

Allgemeine Aufgabe des Wirtschaftsausschusses ist es dabei primär, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten. Zu diesem Zweck trifft sich der Wirtschaftsausschuss in der Regel - je nachdem, was gerade ansteht - einmal im Monat zu nichtöffentlichen Ausschusssitzungen mit dem Unternehmer oder dessen Vertreter*in.

Mitbestimmungsrechte hat der Wirtschaftsausschuss nicht. Er kann aber eigene Vorschläge und Initiativen in die Beratungen einbringen. Dabei wird der Wirtschaftsausschuss als gleichberechtigter Gesprächspartner mit dem Unternehmer gesehen und nicht nur als Berater.

Zudem ist es die Aufgabe des Ausschusses, den Betriebsrat über wirtschaftliche Angelegenheiten zu unterrichten. Über den Inhalt der Ausschusssitzungen unterrichtet der Wirtschaftsausschuss den Betriebsrat, indem er ihm unverzüglich und vollständig Bericht erstattet.  Diese Berichte sollten so verständlich wie möglich für den Betriebsrat formuliert und vorgelegt werden.

 

Was sind typische wirtschaftliche Angelegenheiten?

Beim Wirtschaftsausschuss wird häufig von wirtschaftlichen Angelegenheiten gesprochen. Konkret beinhaltet sind diese folgenden Aspekte:

  • die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens
  • die Produktions- und Absatzlage
  • Rationalisierungsvorhaben
  • Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • Fragen des betrieblichen Umweltschutzes
  • die Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder von Betriebsteilen
  • die Verlegung von Betriebsteilen
  • den Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben
  • die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks
  • Die Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist
  • sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können

Über wirtschaftliche Angelegenheiten hat der Unternehmer im Rahmen seiner Unterrichtungspflicht den Wirtschaftsausschuss:

  • von sich aus (unaufgefordert),
  • rechtzeitig (vor der unternehmerischen Entscheidung in der Planungsphase einer Maßnahme) und
  • umfassend (inklusive aller Informationen, die für eine sinnvolle Beratung erforderlich sind)

zu unterrichten. Er hat ihm dabei die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die möglichen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Personalplanung darzustellen. Kommt der Unternehmer seiner Unterrichtungspflicht nicht ausreichend nach, kann der Wirtschaftsausschuss mit dem Betriebsrat die Einigungsstelle einberufen. Auch drohen dem Unternehmer in diesem Fall erhebliche Bußgelder.

 

Wofür sollte sich der Wirtschaftsausschuss interessieren?

Durch die vor allem beratende Position des Wirtschaftsausschusses ist es nötig, dass die Mitglieder des Ausschusses sehr vertraut sind mit der generellen wirtschaftlichen Lage und der Lage des eigenen Unternehmens. So sollte der Wirtschaftsausschuss sich mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Unternehmenszahlen: Analysieren Sie die Controlling-Berichte im Bezug auf die Soll-Ist-Abweichungen. Dabei sollten die Erläuterungen kritisch bewertet werden – Können die Zahlen so stimmen? Gibt es Auffälligkeiten?
  • Strategie für die Zukunft: Welche Pläne hat Ihr Unternehmer/ Ihr Arbeitgeber für die Zukunft des Unternehmens? Was macht der Wettbewerb, wie steht es um den Markt? Auch die Zukunft der Arbeitsplätze innerhalb des Unternehmens sollten ein Fokus sein.
  • Gesamtwirtschaftliche Lage: Auch die Gesamtlage sollte im Blick behalten werden, denn jedes Unternehmen ist von dieser abhängig. Dazu gehören aktuelle politische Entscheidungen, Änderungen in Rechtsprechungen sowie wirtschaftliche Probleme und Krisen.

Um in der sich ständig wandelnden Wirtschaftswelt auf dem neuesten Stand zu bleiben, bietet es sich an, entsprechende Fortbildungen zu besuchen. Poko bietet dafür ein Wirtschaftsausschuss Update“-Seminar an, in dem es um die aktuellsten Veränderungen an den Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsausschuss geht. Auch das Symposium für den Wirtschaftsausschuss empfiehlt sich, denn dort können Sie mit Mitgliedern anderer Ausschüsse in Kontakt kommen und sich mit den kompetenten Referent*innen austauschen. So gewährleisten Sie die beste wirtschaftliche Unterstützung Ihres Unternehmens.

Symposium Wirtschaftsausschuss

Das Spektrum an Themen rund um den Wirtschaftsausschuss ist groß. In vier Vorträgen sowie zwei Workshops vermitteln praxisorientierte Referenten wichtiges wirtschaftliches und strategisches Wissen.

22.11.2023 - 23.11.2023 in Köln

Mehr Informationen zum Symposium

Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses

Genau so wie die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses definiert sind, so sind auch dessen Rechte und Pflichten innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) festgehalten. Demnach steht vor allem die Informationspflicht im Vordergrund. Das bedeutet, der Betriebsrat ist immer unverzüglich von allen Entscheidungen und Besprechungen zu unterrichten.

Gleichermaßen hat der Wirtschaftssauschuss ein Informationsrecht und darf somit alle wichtigen Dokumente einsehen (Jahresabschlüsse, etc.). Natürlich unterliegt der Wirtschaftsausschuss der Schweigepflicht, darf aber gegenüber dem Betriebsrat alle Informationen weitergeben, denn die Berichte an den Betriebsrat müssen vollständig sein. Eventuelle geheimhaltungsbedürftige Informationen müssen als solche an den Betriebsrat kommuniziert werden.

 

Aufgaben des Wirtschaftsausschusses kennenlernen mit Poko Seminaren

Poko bietet für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss unterschiedliche Seminare und Schulungen an. Bei uns können Sie einerseits die Grundlagen wie Betriebswirtschaftliche Kompetenzen erlernen, andererseits aber auch vertiefende Skills wie die „Strategische Gesprächsführung für den Wirtschaftsausschuss“. Ob Online, in Präsenz oder Inhouse für den gesamten Ausschuss: Poko bietet die passende Schulung für Ihren Wirtschaftsausschuss an.

Weitere Informationen zum Wirtschaftsausschuss können Sie auf folgenden Unterseiten einsehen: