Beschäftigungssicherung: Betriebsratsarbeit in Krisenzeiten

Arbeitsplätze erhalten – Beschäftigung fördern


Beschäftigungssicherung: Betriebsratsarbeit in Krisenzeiten

§ 37,6

In Zeiten sich schnell verändernder Märkte, zunehmenden Konkurrenzdrucks und hoher Renditeerwartungen rückt das Thema Personalabbau immer wieder in den Vordergrund. Fragen der Arbeitsplatzsicherung müssen daher nicht nur in Betrieben mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sondern auch in florierenden Unternehmen ein Schwerpunkt der Betriebsratsarbeit sein. In beiden Fällen können Sie als Betriebsrat nur mit Fachwissen und strategischem Geschick eine starke Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber einnehmen.

Das Seminar vermittelt Ihnen effektive Maßnahmen und die rechtlichen Grundlagen, um Ihrer Aufgabe der Beschäftigungssicherung und -förderung nachkommen zu können, und von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, dem Arbeitgeber eigene Vorschläge zu unterbreiten. Sie erfahren, wie Sie drohenden Beschäftigungsrückgang frühzeitig erkennen, und erhalten wertvolle Tipps, wie Sie rechtzeitig Strategien zur Sicherung der Arbeitsplätze entwickeln und in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber einbringen können.

Das Vorschlags- und Beratungsrecht nach § 92 a BetrVG

  •  Pflicht des Arbeitgebers zur Zusammenarbeit
  •  Im BetrVG aufgeführte Beispielfälle zur Beschäftigungssicherung und weitere Initiativmöglichkeiten
  •  Hinzuziehung von betrieblichen Auskunftspersonen, Beratern und Sachverständigen

Hinweise auf drohenden Beschäftigungsrückgang

  • Informationsbeschaffung und Bewertung der wirtschaftlichen Lage durch Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
  • Erste Anzeichen erkennen und Krisensituationen einschätzen
  • Berater und Sachverständige optimal einsetzen

Effektive Instrumentarien entwickeln und präsentieren

  • Neuorganisation betrieblicher Arbeitsabläufe
  • Modelle der Arbeitszeitgestaltung
  • Alternativen zum Outsourcing
  • Qualifizierung von Mitarbeitern
  • Investitions- und Produktionsplanung

Strategische Möglichkeiten ausschöpfen

  • Informationsmanagement
  • Aktives Eingreifen in die Personalplanung
  • Vorbereitung von Beratung und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Umgang mit ablehnender Begründung des Arbeitgebers

Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung


§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Seminardetails

Empfohlene Veranstaltungsdauer: 2,0 - 3,0 Tage

Hinweis: Gerne passen wir die vorgeschlagen Inhalte dieser Veranstaltung entsprechend der Zielgruppe, Ihrer Unternehmenskultur und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.

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