Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist eine berufliche und politische Weiterbildungsmaßnahme. Um ihn eindeutig vom  Erholungsurlaub zu unterscheiden, wird er auch häufig Bildungsfreistellung genannt. Diese wird zusätzlich zum Anspruch auf Erholungsurlaub gewährt.

In einem Umfang von 5 Tagen pro Jahr - mit Ausnahme des Saarlands - kann eine bezahlte Freistellung zu diesem Zweck erfolgen. In den meisten Bundesländern ist der Anspruch gesetzlich verankert. Außer Sachsen und Bayern führten alle Bundesländer den Anspruch auf Bildungsurlaub über eigene Landesgesetze ein. Er ist in der Regel nur auf Themen der politischen und schwerpunktmäßig beruflichen Bildung beschränkt, wobei der Arbeitnehmer das freie Wahlrecht hat, an welcher Weiterbildungsmaßnahme er wann teilnehmen möchte. Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht, die Freistellung zum beantragten Zeitraum aus betrieblichen Belangen abzulehnen.

Einige Bundesländer (z.B. Rheinland-Pfalz, Mecklenburg Vorpommern) bieten kleinen und mittelständischen Unternehmen pauschalierte Erstattungsansprüche für Lohnkosten an, um damit die entstehenden Kosten auf Arbeitgeberseite aufzufangen.

Als in den 80er Jahren der Bildungsurlaub eingeführt wurde, wurde dieser überwiegend von Arbeitern, hauptsächlich Männern wahrgenommen. Dies hat sich mittlerweile auf alle betrieblichen Ebenen ausgeweitet. Allerdings nehmen nur noch 1-2 % aller deutschen Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub wahr.

Betriebsratsmitglieder können zusätzlich einen Bildungsanspruch nach §37 Abs. 7 BetrVG geltend machen. Bei diesem Individualanspruch des einzelnen Betriebsratsmitgliedes erfolgt die Festlegung der Zeit der Teilnahme allerdings durch den Betriebsrat .