Bereits seit Februar 2025 gilt: Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen – ob selbst entwickelt oder genutzt – müssen ihren Beschäftigten eine angemessene Schulung ermöglichen. Das schreibt der EU AI Act vor.
Doch in der Praxis zeigt sich ein anderes Bild: Nur 20 % der Beschäftigten in Deutschland wurden bis Juni 2025 überhaupt zum Einsatz von KI im Job geschult. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Weitere 6 % hatten Zugang zu Schulungen, haben aber nicht teilgenommen. Ganze 70 % erhielten noch keinerlei KI-Fortbildung. Dies kann auch dem Umstand geschuldet sein, dass keinerlei KI im Betrieb eingesetzt wird, zu vermuten ist allerdings, dass ein hoher Anteil schlicht noch keine Schulung angeboten bekommen hat - obwohl die EU-Verordnung sie de facto verlangt.
Unternehmen sind laut AI Act verpflichtet, die KI-Kompetenz all jener sicherzustellen, die mit KI-Systemen arbeiten – also nicht nur direkt angestellte Beschäftigte, sondern auch Freelancer, Zeitarbeitskräfte oder externe Dienstleister. Dazu müssen nach Art. 4 des AI Acts geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass sie „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI- Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind“. KI-Kompetenz wird dabei definiert als „die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen (…) ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden“.
Die konkreten Anforderungen gelten seit Februar 2025, Kontrollbefugnisse der nationalen Behörden starten im August. Theoretisch.
Empfohlen werden bedarfsorientierte, praxisnahe Fortbildungen mit Schwerpunkten auf:
Übrigens: Weitergehend hat die Befragung ergeben, dass 14 % glauben, eine KI könne sie in ihrem Job komplett ersetzen. Und 33 % der Befragten gehen davon aus, dass eine KI ihre Vorgesetzte oder ihren Vorgesetzten ersetzen könnte.
Hier geht’s zur Studie der Bitkom inklusive Erläuterungen zur Methodik der Umfrage.
Der Betriebsrat hat Beteiligungsrechte bei Einführung neuer IT-Systeme und Einsatz von KI einerseits und bei Fragen der Qualifizierung der Mitarbeitenden andererseits.
Die KI-Schulungspflicht nach dem EU AI Act betrifft damit direkt auch die Mitbestimmung – sowohl bei der Auswahl der Inhalte als auch bei der konkreten Umsetzung.