Auge in Auge mit dem Arbeitgeber: die Monatsgespräche

 

730x300- älterer Mann und Jungendlicher im Gespräch im Büro

§ 74 Abs. 1 BetrVG

Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.

Soweit der Gesetzestext. Doch so unterschiedlich die Unternehmen sind, so unterschiedlich laufen auch die Monatsgespräche ab. Ob diese Termine nur lästige Pflicht oder ein gewinnbringender Austausch sind, hängt auch davon ab, wie sich der Betriebsrat auf das Gespräch vorbereitet und es führt. Da es keine weiteren Regelungen zur Durchführung von Monatsgesprächen gibt, haben Sie hier einen Gestaltungsspielraum, den es zu nutzen gilt.

Die Monatsgespräche sind nur dann sinnvoll, wenn darin verbindlich Entscheidungen gefällt werden können – zumindest seitens der Geschäftsleitung. Der Betriebsrat darf ja nur im Rahmen von Betriebsratssitzungen seine Beschlüsse fassen. Manche Arbeitgeber schicken gerne Vertreter zu den Gesprächen, die eben gerade nicht entscheidungsbefugt sind. Das sollten Sie jedoch nicht hinnehmen.

Tipp: Anwesenheit des Arbeitgebers ist Pflicht: Der Arbeitgeber kann sich durch eine kompetente Person vertreten lassen. Doch der Betriebsrat braucht nur solche Personen als Vertreter des Arbeitgebers zu akzeptieren, die fachlich kompetent, für die Betriebsleitung zu sprechen befugt und dazu auch in der Lage sind. Er hat also Anspruch darauf, dass die vertretende Person auch Entscheidungen treffen kann.

Auf Augenhöhe?

Es ist wichtig, sich im Vorfeld bewusst zu machen, dass zwischen den Gesprächsparteien die Gewaltverhältnisse ungerecht verteilt sind. Als Betriebsrat sitzt man in der Regel einem starken Verhandlungspartner gegenüber, der nicht nur Wissensvorsprung in Bezug auf Unternehmensinformationen hat, sondern häufig auch rhetorisch überlegen ist.

Da hilft nur eine gute Vorbereitung:

Zu Beginn der Amtsperiode sollte man nicht nur die Rahmenbedingungen wie Termin und Ort festlegen, sondern sich auch über Kommunikationsgrundsätze verständigen: „Wer informiert wen auf welche Weise? Wie wollen wir miteinander umgehen?“ Vereinbarungen von Prinzipien und Verhaltensweisen helfen das gegenseitige Vertrauen aufzubauen und zu stärken.

Tipp: Standortvorteil sichern: Laden Sie den Arbeitgeber in Ihr Betriebsratsbüro oder einen neutralen Raum ein - eine vertraute Umgebung gibt Sicherheit auch bei schwierigen Gesprächen.

Der Betriebsratsvorsitzende sollte das Monatsgespräch leiten. Damit sind Sie von Anfang an in einer souveränen Position. Sie eröffnen die Sitzung, begrüßen die Teilnehmenden und geben einen kurzen Überblick über die Themen.

Empfehlenswert ist es, eine Tagesordnung vorzubereiten. Die sollte dem Arbeitgeber vorher zugeschickt werden. Damit hat er die Möglichkeit, Informationen oder Erkundigungen einzuholen und kann sich einer Diskussion - „Dazu kann ich jetzt nichts sagen, da muss ich mich erst mal selbst erkundigen.“ - nicht entziehen. Und bitten Sie darum, Ihnen seine Themen zukommen zu lassen. So können sich beide Seiten optimal vorbereiten.

Durch die Tagesordnung bleibt das Gespräch effizient und falls man vom Thema abkommt, hilft es, wieder zu den eigentlichen Anliegen zurückzukehren.

Vor dem Monatsgespräch erarbeitet der Betriebsrat also eine Tagesordnung, verständigt sich über folgende Punkte und legt eine gemeinsame Marschroute fest:

  • Welche Ziele haben wir?
  • Welchen Nutzen/Gewinn hat der Arbeitgeber, wenn wir die Ziele erreichen?
  • Welche Fragen wollen wir stellen?
  • Welche Antworten erwarten wir und wie reagieren wir darauf?
  • Welche Angelegenheiten hat der Arbeitgeber eingebracht und wie gehen wir damit um?
  • Und besonders wichtig: Wie stark sind unsere Mitbestimmungsrechte bei den einzelnen Themen? Wie also ist unsere Verhandlungsposition?

Gerade bei größeren Gremien ist es nicht immer einfach einen Konsens zu finden. Einigkeit über relevante Themen und ein geschlossenes Auftreten sind aber unbedingte Voraussetzungen dafür, vom Arbeitgeber als handlungsfähig wahrgenommen zu werden. Nichts schwächt die eigene Position mehr, als vor den Augen des Arbeitgebers ausgetragene Streitigkeiten.

Ein Protokoll schafft Transparenz:

Der Betriebsrat fertigt sein eigenes Protokoll an und kann es an den Arbeitgeber weiterleiten. Ein Recht auf Korrektur oder Änderung gibt es nicht, bei Bedarf kann die Geschäftsleitung ein eigenes Protokoll anfertigen.

Tipp: Aussagen des Arbeitgebers im Protokoll: Wichtige Kernaussagen des Arbeitgebers sollten wortwörtlich ins Protokoll aufgenommen werden, das kann zu einem späteren Zeitpunkt nützlich sein, um die Erinnerung aufzufrischen.

Die Basis Ihres Erfolgs:

Vieles im Unternehmen geht nicht ohne die Mitbestimmung des Betriebsrats. Darum ist auch für den Arbeitgeber eine kooperative Zusammenarbeit von großer Bedeutung. Und das heißt für Sie: Wissen ist Macht. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen und Einfluss nehmen. Wir unterstützen Sie mit unseren Seminaren zum Betriebsverfassungsrecht.

Aber auch Ihre kommunikativen Kompetenzen sind entscheidend, um im Monatsgespräch erfolgreich agieren zu können. Ob Frage- und Verhandlungsmethoden, wertschätzende Kommunikation oder der richtige Umgang mit unfairen Angriffen: Es ist lohnend, sich mit den entsprechenden Techniken und Methoden zu beschäftigen und diese zu trainieren - nicht nur für neugewählte Betriebsratsmitglieder. Wir unterstützen Sie mit unseren Seminaren zur Gesprächsführung.

Die Basis des Erfolgs besteht also aus fundierten Kenntnissen Ihrer Mitbestimmungsrechte und zielführender Kommunikation. Mit entsprechenden Kompetenzen auf diesen Gebieten können Sie souverän mit dem Arbeitgeber diskutieren. Wenn Sie nun noch gut vorbereit und geschlossen in das Monatsgespräch gehen, sollte einer erfolgreichen Verhandlung nichts mehr im Wege stehen.

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel:

Trotz des „ernsten Willens zur Einigung“ kann es aber vorkommen, dass die Verhandlung festgefahren ist oder immer wieder auf die persönliche Ebene rutscht. Sollte eine sachliche Diskussion nicht mehr möglich sein, ist es manchmal besser, die Angelegenheit zu vertagen und zu einem späteren Zeitpunkt mit neuer Energie zu Ende zu bringen, als in eine echte Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber zu geraten.

Tipp: In den Schuhen des anderen gehen: Oft lassen sich Konflikte entschärfen, wenn man versucht einen Perspektivenwechsel vorzunehmen, um die Beweggründe des anderen zu erkennen. Sich in den anderen hineinzuversetzen hilft, evtl. den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden und dem Gespräch eine neue Richtung zu geben.

Und wenn ein Monatsgespräch doch mal anders verläuft als erhofft, analysiert man, was man beim nächsten Mal besser machen kann. Und versuchen Sie es mit einem Augenzwinkern zu sehen:

 „Unsere Gegner sind Lehrer, die uns nichts kosten.“

(F. Vicomte des Lesseps)