Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt - Geschichte?

 

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"Weibliche Arbeitskräfte erhalten 75 % der betreffenden Männerlöhne" - so stand es noch Anfang der 1950iger Jahre in vielen Tarifverträgen.

Solche Regelungen, die das Bundesarbeitsgericht 1955 für unwirksam erklärt hat, weil sie gegen die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern verstoßen, sind in Tarifverträgen heute nicht mehr zu finden. Ist heute also alles in Ordnung mit der Bezahlung von weiblicher und männlicher Erwerbsarbeit?

Leider nein - so hat ein bekannter Schuhhersteller noch bis Ende 2012 Frauen einen geringeren Stundenlohn gezahlt als Männer für die gleiche Arbeit erhielten. Das Landesarbeitsgericht Mainz hat allen Frauen, die geklagt haben, die Nachzahlung der Differenz für die letzten vier Jahre zugesprochen und eine Entschädigung von jeweils 6.000 Euro. Die Benachteiligung war nicht schriftlich festgelegt, sondern einfach gängige Praxis. Ins Rollen kam die Sache, nachdem der Betriebsrat in einer Betriebsversammlung auf die rechtswidrige Benachteiligung der Frauen hingewiesen hatte.

Häufiger als um solche unmittelbar an das Geschlecht anknüpfenden Benachteiligungen geht es heutzutage aber um die sogenannte mittelbare Diskriminierung - wenn Regelungen zwar geschlechtsneutral formuliert sind, sich aber tatsächlich überwiegend auf die Angehörigen nur eines Geschlechts nachteilig auswirken. Dies ist z. B. der Fall, wenn Teilzeitbeschäftigte von bestimmten Vergünstigungen ausgeschlossen werden, denn Teilzeitarbeit wird ganz überwiegend von Frauen geleistet.

Betriebsräte wissen, dass sie darüber wachen müssen, dass jede Benachteiligung von Frauen und Männern im Betrieb wegen des Geschlechts unterbleibt (§ 75 BetrVG). Und dass es zu ihren Aufgaben gehört, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg zu fördern (§ 80 Abs. 2a BetrVG).

 

Seminartipps

Betriebsrat und Genderkompetenz

Geschlechterunterschiede sind insbesondere in unserer Arbeitswelt weiterhin ein aktuelles Thema. Ob die „selbstverständlich“ Protokoll schreibende Frau in von Männern geleiteten Meetings oder die Notwendigkeit eines Lohntransparenzgesetzes -  es gibt noch viel zu tun um echte Chancengleichheit der Geschlechter zu gewährleisten. Dabei spielt „Gender“ - das soziale Geschlecht - eine entscheidende Rolle. Der Betriebsrat hat eine klare Aufgabenzuschreibung aus § 80 Zif. 2 a und b des Betriebsverfassungsgesetzes. Er soll die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen mit Männern fördern, und dabei insbesondere die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsarbeit im Blick haben. Die Verteilung von Haus- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern ist dabei ein zentraler Ansatzpunkt für betriebliche Maßnahmen. Ebenso geht es um die Frage warum es Frauen immer noch nicht gelingt in gleicher Zahl wie Männer in Führungspositionen auf zu steigen. Wollen sie am Ende gar nicht, und überlassen den Männern freiwillig das Feld? Warum finden sich im sozialen Bereich und in unteren Gehaltsgruppen dagegen so wenig Männer?

Auf den Punkt: In diesem Seminar wollen wir der Frage nachgehen, was männliches und weibliches Verhalten leitet. Weiterhin ist zu klären, welche Ursachen die Unterschiede in der Wahrnehmung und im Verhalten von Männern und Frauen haben und wie sich diese auf ihre Chancen im Arbeitsleben auswirken. Welche Strukturen brauchen Frauen und Männer um von alten Rollenbildern abweichen zu können und neue chancengleichere Lebensentwürfe für sich zu finden? Wie kann der Betriebsrat eine genderbewusste Organisationsstruktur der Vielfalt fördern, die sowohl den Menschen als auch den betrieblichen Abläufen zu Gute kommt?

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