Der Umgang mit Konflikten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

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Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ergeben sich regelmäßig aus der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz sowie dem persönlichen Verhältnis der Vertreter der Betriebspartner zueinander. Konkrete Konfliktfelder reichen von dem grundsätzlichen Umgang der Betriebspartner miteinander über die Erstellung von Betriebsvereinbarungen, Begleitung von Umstrukturierungen und Betriebsänderungen im Rahmen von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen bis zur Verletzung von Beteiligungsrechten. Auseinandersetzungen zwischen den Betriebspartnern erweisen sich häufig als außerordentlich vielschichtig und komplex: Die Beziehung zwischen den Vertretern von Arbeitgeber und Betriebsrat ist regelmäßig bereits in einem hierarchischen Arbeitsverhältnis gewachsen. Die Rechtslage ist oft sehr kompliziert und von den Beteiligten ohne Unterstützung Dritter nicht einzuschätzen. Gleichzeitig ist durch die häufig angelegten Interessenlagen von Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber ein dauerhafter Rollenkonflikt vorprogrammiert während die Akteure bei ihrer Aufgabenerfüllung nach dem BetrVG aufeinander angewiesen sind. Die Missachtung von Beteiligungsrechten kann in wirtschaftlicher und menschlicher Hinsicht gravierende Auswirkungen haben: Eine destruktive Herangehensweise an Konflikte oder gar ein Konfrontationskurs in der Betriebspartnerschaft kann verheerende Auswirkungen auf die Umsetzbarkeit unternehmerischer Entscheidungen und die Unternehmenskultur haben.

Das Verfahren der Konfliktaustragung ist daher folgerichtig im Betriebsverfassungsrecht weitgehend vorgeschrieben. Gemäß § 2 und § 74 BetrVG sind die Betriebspartner zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und zur Friedenspflicht angehalten. Daraus wird eine Kooperationsmaxime abgeleitet, die den Betriebspartnern in allen Auseinandersetzungen eine besondere Verhandlungspflicht und ein ständiges Streben nach Konsens abverlangt.

Neben den Auseinandersetzungen zwischen den Betriebspartnern sind in diesem Zusammenhang aber auch in der Praxis häufig anzutreffende Auseinandersetzungen zwischen den unterschiedlichen Beteiligten der Betriebspartner zu nennen.

Wie sind solche Auseinandersetzungen optimal zu lösen?

Im Arbeitsrecht finden nahezu alle streitigen Auseinandersetzungen im Rahmen von Dauerbeziehungen und deren zukünftiger Gestaltung statt. Die Betriebspartner sollen beispielsweise im Rahmen der sozialen Angelegenheiten eigene Verhaltensnormen aufstellen. Dies sollte optimalerweise durch die Betroffenen im Konsensverfahren geschehen und nicht durch eine Entscheidung Dritter. Gleichzeitig liegen die Ursachen für Auseinandersetzungen häufig nicht allein im rechtlichen oder wirtschaftlichen, sondern im zwischenmenschlichen Bereich. In rein rechtsorientierten und kontradiktorisch geführten Auseinandersetzungen ist dieser Aspekt schwer angemessen zu berücksichtigen. Verfahren und Lösung sollten also die Beziehungen der Partner schonen und ggf. verbessern. Von den zur Verfügung stehenden Verfahren, Arbeitsgericht, Einigungsstelle und Mediation kann diesen Aspekt nur die Mediation gezielt behandeln. Alleine die Mediation kann maximal "konfliktnah" arbeiten, da sie alle für die Parteien relevanten Themen zu bearbeiten sucht - auch solche emotionaler und menschlicher und nicht rechtlicher Natur. Dennoch tun sich Parteien ab einem bestimmten kritischen Eskalationsgrad mit dem eigenständigen Weg in die Kooperation schwer. Und vielen Parteien ist das Verfahren noch immer zu wenig bekannt, als dass sie die Mediation in einer spannungsreichen und wegweisenden Situation testen wollten. Gleichzeitig lassen sich gerade in Dauerbeziehungen in jedem Eskalationsstadium die Konfliktkosten durch eine frühestmögliche kooperative Behandlung der Auseinandersetzung drastisch senken. Und Erfahrungen belegen, dass unabhängig vom Eskalationsgrad vor allem in andauernden Verhältnissen wie im kollektiven Arbeitsrecht das Konsensverfahren nachhaltig zufrieden stellende Ergebnisse liefert.

Häufig hilft bei derartigen "Berührungsängsten" mit kooperativen Ansätzen eine "Tarnung" von "mediationsähnlichen" Veranstaltungen als gemeinsame "Strategieklausur" oder "Workshop für die Zusammenarbeit", um den Betroffenen den Weg in die Veranstaltung leichter zu machen.

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