Oh je, ich muss zum Chef!

 

730x300- älterer Mann und Jungendlicher im Gespräch im Büro

Alle Jahre wieder: Ihr Kinderlein kommet - zum Mitarbeiterjahresgespräch

Es ist mal wieder Dezember. Wie fühlen Sie sich? Ein Mix aus Geschenkestress und Weihnachtsvorfreude, gepaart mit Jahresendzeitstimmung?

Wenn dann noch ein beruflicher Termin ansteht, vor dem so mancher Arbeitnehmer Respekt oder sogar Angst hat, ist man vollends im Wechselbad der Gefühle: das Mitarbeiterjahresgespräch.

Als Betriebsrat sind Sie auch hier gefragt. Denn Sie müssen nicht nur ein Gefühl dafür haben, wie diese Mitarbeitergespräche gestaltet werden können, sondern vor allem wissen, worauf aus juristischer Sicht zu achten ist und welche Mitbestimmungsrechte grundsätzlich zu diesem Thema bestehen.

Ziele und Rahmenbedingungen

Ein Mitarbeitergespräch ist ein regelmäßig stattfindendes strukturiertes Vier-Augen-Gespräch zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter, das beide auf gleicher Augenhöhe führen und das auf gegenseitigem Respekt basiert. Im Fokus sollten Zusammenarbeit und Kommunikation, Motivation und Arbeitsleistung sowie Arbeitsbedingungen und Arbeitsprozesse stehen. Hierzu werden zunächst der zurück liegende Zeitraum bewertet und sodann - nach einem gegenseitigen Austausch - Entwicklungsperspektiven thematisiert. Am Ende können gemeinsam getragene Vereinbarungen stehen, die ggf. in einem vertraulichen Protokoll festgehalten werden.

Und warum das alles - und dazu noch regelmäßig?

Wenn der Arbeitnehmer nicht weiß, warum und mit welchem Ziel die Arbeit getan werden soll, die ihm aufgetragen wird, bleibt die Arbeit wenig nachvollziehbar. Wenn der Arbeitnehmer den Eindruck hat, dass er seine individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht einbringen kann, lassen Motivation und Arbeitsleistung nach. Wer keine Rückmeldung über seine Arbeit bekommt, verliert auf Dauer das Interesse an der Arbeit! Rückmeldung, sei es in Form von Lob oder konstruktiver Kritik, ist wichtig und erhält die Motivation. Dies gilt übrigens für beide Seiten: In einem Mitarbeitergespräch können und sollten sich Führungskraft und Mitarbeiter gegenseitig eine Rückmeldung geben. Dies verbessert die Zusammenarbeit und beseitigt mögliche Missverständnisse. Ein Mitarbeitergespräch hilft auch zu klären, was einem noch fehlt und was konkret zu tun ist, damit man auf Dauer gut arbeiten kann.

Gesprächsregeln müssen eingehalten werden!

Auch und gerade bei einem Mitarbeitergespräch müssen gewisse Grundregeln eingehalten werden: Offenheit, Fairness und eine wertschätzende Grundhaltung sind dabei unbedingt erforderlich, ebenso wie Vertraulichkeit und natürlich eine ungestörte Atmosphäre ohne Zeitdruck. Worauf weiter unbedingt geachtet werden muss: dass das Gespräch nicht in ein Beurteilungs- oder Konfliktgespräch abdriftet. Denn hierfür müssen gesonderte Termine anberaumt werden.
(Randbemerkung: Führungskräfte sollten über entsprechende Kompetenzen verfügen oder diese in verpflichtenden Schulungen erwerben.)

Beteiligung des Betriebsrats?

Nach § 82 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Genau hierzu kann er ein Mitglied des Betriebsrats für das Gespräch hinzuziehen. Auf Verlangen des Arbeitnehmers besteht also ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats, wenn es um das jährliche Mitarbeitergespräch und somit auch um die berufliche Entwicklung geht. Wichtig ist auch, dass nicht immer ein Vier-Augen-Gespräch die Regel ist, sondern dem Mitarbeiter zwei oder sogar drei Personen gegenüber sitzen. Daher fühlen sich viele Arbeitnehmer mit dem Betriebsrat an ihrer Seite wohler, weil dann ein mögliches Übergewicht auf Arbeitgeberseite ausgeglichen wird. Das vom Arbeitnehmer bestimmte Betriebsratsmitglied hat den Arbeitnehmer in das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu begleiten und es, sofern erforderlich, zu beraten. Vielleicht kommt es auch zu einer Situation, in der das hinzugezogene Betriebsratsmitglied als „Schlichter“ oder auch Zeuge wichtig werden kann.

Wenn also bei Ihnen bereits regelmäßige Mitarbeitergespräche praktiziert werden, hinterfragen Sie als Betriebsrat doch noch einmal kritisch die Abläufe. Wenn solche Gespräche noch eingeführt werden sollen, bringen Sie sich ein – damit die Gespräche für alle Beteiligten erfolgreich werden!

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