NEU! Die BEM-Betriebsvereinbarung
Rechtssicher, wirkungsvoll und praxisnah
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen alles, was Sie als Betriebsrat benötigen, um eine Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM-BV) rechtssicher und praxisnah zu gestalten. Sie erfahren, auf welche rechtlichen Grundlagen – auch zum Datenschutz – Sie sich beziehen können und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber stärken. Mithilfe von Formulierungshilfen, Mustervorlagen und praxisorientierten Tipps entwickeln Sie das nötige Know-how, um schrittweise eine eigene BEM-BV zu erarbeiten und Ihre Mitbestimmungsrechte kompetent wahrzunehmen.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein zentrales Instrument zur Förderung von Gesundheit und Teilhabe im Arbeitsleben. Eine BEM-BV umfasst alle Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und zur Vermeidung weiterer Arbeitsunfähigkeiten bei den Betroffenen und sichert damit den Erhalt wertvoller Arbeitsplätze.
Rechtliche Grundlagen und deren Bedeutung
- Wann ist der Arbeitgeber zum BEM verpflichtet?
- Voraussetzungen und Verfahrensvorschriften
- Mitbestimmung: Ist eine BEM-BV erzwingbar?
- Abgrenzung zur Inklusionsvereinbarung
Wesentliche Inhalte einer BEM-BV
- Konkrete Ziele und Grundsätze beschreiben
- Beteiligte und deren Aufgaben im BEM-Verfahren
- Vom ersten Informationsgespräch bis zur Beendigung – Ablauf festschreiben
- Wiedereingliederung in die Arbeitsorganisation als Ende des BEM
Spezielle Organisations- und Durchführungsvereinbarungen
- Datenschutz und Schweigepflicht konkret regeln
- Dokumentations- und Protokollierungspflichten formulieren
- Akteneinsicht: Wer darf wann in welche Unterlagen schauen?
- Leitungsfunktionen im BEM-Team festlegen
Praktische Umsetzung – Formalien, Formulare und Dokumente
- Einladungs- und Antwortschreiben formulieren
- Datenschutzerklärungen erstellen
- Informationsschreiben an die Belegschaft aufsetzen
- Schritt für Schritt: Erstellung einer individuellen BEM-BV

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.