Direktionsrecht, Versetzung und Änderungskündigung

Grenzen des Weisungsrechts des Arbeitgebers


Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Direktionsrecht, Versetzung und Änderungskündigung

§ 37,6
SGB IX

Sie lernen die Grundlagen des Direktionsrechts und vor allem dessen Bedeutung für die betriebliche Praxis kennen. Wir zeigen Ihnen, wo die Grenzen der arbeitgeberseitigen Weisungsmöglichkeiten liegen – im normalen betrieblichen Alltag wie auch in Notfallsituationen. Wir bieten Ihnen problem- und praxisorientierte Handlungsoptionen an, erklären Ihnen Ihre Mitbestimmungsrechte und erarbeiten mit Ihnen Lösungen für die betroffenen Arbeitnehmer und den Betriebsrat.

Welche konkreten Weisungsrechte bestehen, wie diese umgesetzt werden können und wann sich Arbeitnehmer und Betriebsrat gegen unzulässige Anweisungen wehren können, hängt weitestgehend von den individuellen Arbeitsverträgen und anderen rechtlichen Rahmenbedingungen ab, die jeder Betriebsrat kennen muss.

Pflichtenkreis und Vorrang des Arbeitsvertrags 

  • Begrenzende Regelungsinhalte des Arbeitsvertrags
  • Versetzungsklauseln im Arbeitsvertrag – wie weit dürfen die gehen?
  • Beschränkungen durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen

Inhalt und Umfang des Direktionsrechts

  • Zuweisung von Arbeitsinhalten – die Aufgaben im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
  • Festlegung des Arbeitsorts durch Weisung – was ist zumutbar?
  • Veränderte Arbeitszeiten und Zuweisung zu anderen Schichten
  • Mögliche Faktoren bei Ausübung des Direktionsrechts: u. a. familiäre Situation, Gleichbehandlung, soziale Kriterien
  • Was heißt »billiges Ermessen«?

Praxisprobleme des Direktionsrechts

  • Zuweisung eines Arbeitsplatzes ins Homeoffice oder zurück aus dem Homeoffice – zulässig?
  • Mobile Arbeit – eine neue Arbeitsform per Anweisung?
  • Veränderung der Arbeitsplätze und Besonderheiten bei Notfallsituationen
  • Übertragung geringwertiger und vertragsfremder Tätigkeiten
  • Nebenpflichten: Muss man zum Personalgespräch erscheinen?
  • Abmahnung und Kündigung als Reaktion auf nicht befolgte Weisungen – oft nicht gerechtfertigt
  • Rechtswidrige Weisungen – hilft mir das Arbeitsgericht?

Änderungskündigung

  • Wann ist eine Änderungskündigung erforderlich, wann sozial gerechtfertigt?
  • Änderungskündigung – immer vorbehaltlich annehmen?
  • Formalien der Änderungskündigung – Fristen beachten!
  • Anhörungsrecht des Betriebsrats nach § 102 BetrVG

Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Ausübung des Direktionsrechts – immer auch eine mitbestimmungspflichtige Versetzung?
  • Änderung der Arbeitszeit – nur mit Zustimmung des Betriebsrats?
  • Beteiligung bei der Änderung sonstiger Arbeitsinhalte
  • Die besondere Bedeutung des Beschwerderechts
  • Unterstützung von Mitarbeitern in Streitsituationen
  • Aktuell: Zuweisung/Zurücknahme von Homeoffice – ein Fall der §§ 95 und 99 BetrVG?

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.299,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.199,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 2,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 75 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 UhrErster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminarende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


"Die Referentin war hervorragend, hat dieses Thema gut rübergebracht!"
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