NEU! Webinar: Die KI-Verordnung (AI-Act)
Überblick zur gesetzlichen Neuregelung: Was KI bald darf – und was nicht
Mit der Verabschiedung des AI-Acts durch die Europäische Union werden erstmals klare Regeln definiert, wie Künstliche Intelligenz in Unternehmen eingesetzt werden darf. Damit stehen Sie vor neuen Aufgaben – von Mitbestimmung bis Kontrolle.
In diesem Webinar geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Inhalte und Ziele der Verordnung. Wir beleuchten die umfangreichen (neuen) Verpflichtungen, die sich vor allem für die Arbeitgeber ergeben und machen Sie mit Ihren Beteiligungsrechten vertraut.
Kernpunkte und Geltungsbereich der KI-Verordnung
- Wer ist betroffen? Entwickler und Nutzer von KI
- Wann tritt die Verordnung in Kraft? Übergangsfristen im Blick
- KI-Verordnung vs. DSGVO: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Pflichten und Anforderungen im Einsatz
- Risikobasierter Ansatz: Welche KI-Systeme gelten als hochriskant?
- Auflagen und Verpflichtungen – eine breite Palette im Überblick
- Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag kennen
Künstliche Intelligenz und die Rolle des Betriebsrats
- Früh mit ins Boot gehen: Informationsrechte nach § 90 BetrVG
- Kontroll- und Überwachungsrechte nutzen
- Starke Mitbestimmung bei der Einführung KI-unterstützter Kontrollen
- Nicht vergessen: Schulungsverpflichtungen der Arbeitgeber umsetzen
Für dieses Seminar können 4 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.