Unter eine Dienstreise versteht man die Fahrt zur Erledigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Aufgaben außerhalb seines eigentlichen Arbeitsplatzes. Als Dienstreisen können z. B. Reisen zu Lieferanten, Kollegen, Seminaren oder Besprechungen mit Kunden zählen. Bei Auszubildenden zählen auch Klassenfahrten als Dienstreise.
Fällt die Fahrtzeit in die reguläre Arbeitszeit, ist die Dienstreise Arbeitszeit. Sehr schwierig ist jedoch die Frage zu beurteilen, wie die Reisezeit zu bewerten ist, die außerhalb der üblichen Arbeitszeiten liegt. Regelungen diesbezüglich können sich beispielsweise im einschlägigen Arbeits- oder Tarifvertrag finden.
Die Ausgaben für Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsaufwand und sonstige Aufwendungen werden vom Arbeitgeber erstattet. Die Regeln und Sätze für die Abrechnung der Reisekosten sind üblicherweise im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt.