Protokoll einer Betriebsratssitzung

Das Protokoll einer Betriebsratssitzung ist ein wichtiges Dokument zur Beschlussfassung. Damit dieses in einem arbeitsrechtlichen Verfahren auch wirksam ist, müssen die Inhalte des Protokolls vollständig und die Protokollführung rechtssicher durchgeführt worden sein. Wir zeigen Ihnen, was das Protokoll beinhalten muss und welchen rechtlichen Regelungen es unterliegt.

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Protokoll einer Betriebsratssitzung: Das Wichtigste im Überblick

  • Das Protokoll einer Betriebsratssitzung kann auch als Ergebnisbericht dieser Versammlung gesehen werden und beinhaltet den Wortlaut der Beschlüsse sowie die Stimmenmehrheit.
  • Die Schriftführung übernimmt meist eines der Betriebsratsmitglieder, eine gesetzliche Regelung hierzu besteht jedoch nicht.
  • Auch eine Anwesenheitsliste ist verpflichtend dem Protokoll einer Betriebsratssitzung beizulegen.
  • Grundsätzlich hat jedes amtierende Betriebsratsmitglied ein Einsichtsrecht in die Unterlagen des Betriebsrats und somit auf die Protokolle. Darüber hinaus können auch der Arbeitgeber und die Gewerkschaften Einsicht in die sie betreffenden Protokolle fordern.

Wozu dient ein Protokoll?

Auch im Betriebsverfassungsrecht geht es nicht ohne etwas Verwaltungsaufwand. Damit später besser nachvollzogen werden kann, was der Betriebsrat entschieden hat, ist dieser gemäß § 34 BetrVG verpflichtet, über jede „Verhandlung“ (gemeint sind die Betriebsratssitzungen) eine Niederschrift anzufertigen, die mindestens

  • den Wortlaut der Beschlüsse
  • und die Stimmenmehrheiten

enthält. Im Prinzip verlangt der Gesetzgeber also ein „Ergebnisprotokoll“ vom Betriebsrat.

Dieses Protokoll muss von dem oder der Vorsitzenden, bzw. in Abwesenheit von dessen bzw. deren Stellvertreter*in und einem weiteren Mitglied, unterzeichnet werden. Bei dem „weiteren Mitglied“ muss es sich nicht zwangsläufig um den oder die Protokollführer*in handeln. Jedes Mitglied des Betriebsrats kann das Protokoll ergänzend gegenzeichnen.

Wer übernimmt die Schriftführung des Protokolls einer Betriebsratssitzung?

Eine genaue Regelung darüber, wen der Betriebsrat mit der Protokollierung einer Betriebsratssitzung beauftragen darf, gibt es nicht. Dennoch wird normalerweise ein*e Schriftführer*in aus den eigenen Reihen des Betriebsrats beauftragt. Der Betriebsrat hat allerdings grundsätzlich auch Anspruch auf die Überlassung von Büropersonal (§40 Abs. 2 BetrVG). Dieses untersteht bei der Schriftführung den gleichen Verschwiegenheitspflichten wie die Betriebsratsmitglieder. Häufig wird außerdem ein*e zweite*r stellvertretende*r Schriftführer*in beauftragt.

Was muss das Protokoll einer Betriebsratssitzung alles beinhalten?

Das Protokoll einer Betriebsratssitzung muss mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der diese gefasst werden, beinhalten. Dabei ist auch die Zahl der Ja- und Nein-Stimmen anzugeben. Sollte es sich um eine namentliche Abstimmung handeln, muss darüber hinaus angegeben werden, wie jedes Betriebsratsmitglied abgestimmt hat.

Zusätzlich verlangt das Gesetz eine Anwesenheitsliste, die dem Protokoll beizufügen ist und in die sich alle Teilnehmer*innen eigenhändig einzutragen haben. Neben den teilnehmenden Betriebsrats- und Ersatzmitgliedern haben sich hier auch alle anderen Teilnehmer*innen, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Schwerbehindertenvertretung oder der Arbeitgeber, einzutragen. Außerdem ist zur besseren Identifizierung die Angabe eines Datums notwendig. Die Eintragung von Beginn und Ende der Sitzung ist zwar zweckmäßig, aber nicht unbedingt erforderlich.

Wer darf das Protokoll einsehen?

Haben der oder die Arbeitgeber*in oder ein Beauftragter der Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, ist ihnen ein Auszug aus dem Protokoll über den sie betreffenden Tagesordnungspunkt schriftlich auszuhändigen. Wer von den Teilnehmer*innen Einwendungen gegen das Protokoll hat, kann diese unverzüglich schriftlich erheben. Die Einwendungen werden dann dem Protokoll beigefügt.

Grundsätzlich hat jedes amtierende Betriebsratsmitglied ein Einsichtsrecht in die Unterlagen des Betriebsrats. Dies soll sicherstellen, dass sich alle Betriebsratsmitglieder unabhängig von deren Funktion über die Vorgänge im Betriebsrat informieren können.

Streitigkeiten über die o. g. Punkte sind im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht zu klären.

Betriebsratssitzungen rechtssicher abhalten mit Poko-Seminaren

Die Betriebsratssitzungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Betriebsratsarbeit und sollten deshalb immer vollumfänglich rechtssicher abgehalten werden. Dazu zählt auch das Erstellen eines Protokolls für die Betriebsratssitzung. In unserem passenden Seminar zum Thema Protokoll- und Schriftführung des Betriebsrats erfahren Sie alles Wichtige, was Sie über die Protokollierung einer Betriebsratssitzung wissen müssen. Darüber hinaus erklären Ihnen unsere Expert*innen in den Poko-Seminaren für den Betriebsrat alle wichtigen Infos rund um die Tätigkeit als Betriebsratsmitglied. Ob an einem der schönen Seminarorte, als Inhouse-Service bei Ihnen im Betrieb oder ganz bequem von überall aus als praktisches Betriebsrat-Webinar – mit Poko bleiben Sie flexibel.

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