Wir machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen, Zielen und dem Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) vertraut. Sie lernen, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte vertrauensfördernd und zur Unterstützung der Kollegen einsetzen und wie mit besonders sensiblen Daten umzugehen ist. Sie erfahren, welche Maßnahmen wann passend sind, wie sie praktisch umgesetzt werden können und erarbeiten auf der Grundlage der erworbenen Kenntnisse eine Betriebsvereinbarung.
Der Arbeitgeber muss mit jedem Beschäftigten, der innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen durchgehend oder wiederholt erkrankt, das sog. Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement durchführen. Zur Unterstützung der betroffenen Kollegen benötigen Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Umsetzung des bEM.