Gleichstellungsantrag

Alle Menschen mit einer Behinderung ab 30 Grad können sich einem Schwerbehinderten Menschen (der mindestens 50 Grad haben muss) gleichstellen lassen, wenn sie aufgrund dieser Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder ihren Arbeitsplatz dauerhaft nicht behalten können. Dadurch erhalten die Betroffenen den gleichen “Status” wie ein Schwerbehinderter Mensch mit besonderem Kündigungsschutz, Lohnkostenzuschüsse, steuerliche Vorteile, sowie Hilfe und Betreuung durch Fachdienste. Eine besondere Altersrente, sowie unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr und Zusatzurlaub erhalten sie jedoch nicht.