Stammkapital

Das Stammkapital (auch Grundkapital genannt) ist das Mindestkapital, das bei der Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland und anderen Ländern zur Verfügung gestellt werden muss. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Startkapitals der Gesellschaft und dient dazu, die Haftung der Gesellschafter zu beschränken.

Das Stammkapital besteht aus den Einlagen der Gesellschafter und muss bei der Gründung der GmbH in bar oder in Sachwerten erbracht werden. In Deutschland beträgt das Mindeststammkapital für die Gründung einer GmbH derzeit 25.000 Euro. Dieses Kapital steht der Gesellschaft als Eigenkapital zur Verfügung und bildet somit eine wichtige Grundlage für die Finanzierung des Unternehmens.

Das Stammkapital kann im Laufe der Zeit auch erhöht oder verringert werden, beispielsweise durch Einlagen oder Entnahmen. Bei einer Kapitalerhöhung müssen jedoch bestimmte gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, um die Rechte der Gesellschafter zu schützen.