Symposium Personelle Angelegenheiten

Wichtige Handlungsfelder des Betriebsrats


Symposium Personelle Angelegenheiten

§ 37,6
SGB IX
PersR


Dieses Symposium bietet Ihnen fundierte Einblicke in aktuelle gesetzliche Entwicklungen und zeigt praxisnahe Wege auf, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte effektiv und rechtssicher wahrnehmen können.
Erfahren Sie, wie Sie Personalentscheidungen kompetent begleiten, Kündigungen rechtlich korrekt beurteilen und mit neuen Technologien verantwortungsvoll umgehen. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen zu strategischer Personalplanung, Gesprächsführung, Widerspruch und Stellungnahmen – und lernen, wie Sie als Betriebsrat aktiv Einfluss auf die Personalpolitik Ihres Unternehmens nehmen können.

Die Arbeitswelt befindet sich im tiefgreifenden Wandel: Digitalisierung, Fachkräftemangel, neue Arbeitsformen und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz stellen Betriebsräte vor komplexe Herausforderungen.

1. Tag:

Vortrag 1: Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung

  • Unterrichtungspflichten bei Ein- und Umgruppierung
  • Bewerbungsverfahren: Einsichtsrecht des BR in Notizen des Arbeitgebers?
  • Matrixstrukturen und ihre Auswirkungen auf § 99 BetrVG
  • Zustimmungsverweigerungsrechte bei Versetzungen
  • Arbeitnehmerüberlassung und Konzernprivileg – neu definiert

Vortrag 2: Strategische Personalplanung im digitalen und nachhaltigen Wandel

  • Digitalisierung, Automatisierung und KI als Treiber der Personalstrategie
  • Green HR: Nachhaltige und sozial verantwortliche Beschäftigung
  • Qualifizierungsstrategien zur Sicherung der Beschäftigung
  • Interne vs. externe Ressourcen: Wann ist der Einsatz externer Kräfte sinnvoll?
  • Frühzeitige Einbindung des Betriebsrats in Planungsprozesse

Vortrag 3: Personalgespräche professionell begleiten

  • Mögliche Gesprächsinhalte: Worauf Sie Ihre Kollegen vorbereiten sollten!
  • Rolle des Betriebsrats: Berater, Fürsprecher, Konfliktlöser?
  • Zielklärung und Gesprächsstrategie: Was bezweckt der Arbeitgeber, was will der Arbeitnehmer?
  • Verhandlungsführung und Deeskalationstechniken

Vortrag 4: Direktionsrecht in der Praxis – Grenzen und Mitbestimmung

  • Zuweisung eines Arbeitsplatzes ins oder zurück aus dem Homeoffice – zulässig?
  • Mobile Arbeit – eine neue Arbeitsform per Anweisung?
  • Nebenpflichten: Muss man zum Personalgespräch erscheinen?
  • Reaktion auf nicht befolgte Weisungen: Abmahnung und Kündigung
  • Mitbestimmung bei Weisungen

2. Tag:

Vortrag 5: Künstliche Intelligenz in der Personalarbeit – Mitbestimmung bei Algorithmen

  • Algorithmisches Recruiting: Funktionsweise und rechtliche Grenzen
  • Mitbestimmung bei KI-gestützten Systemen im Licht der EU-KI-Verordnung (AI Act)
  • Transparenz, Fairness und Diskriminierung –welche Rolle spielen Bias- und Fairness-Audits?
  • Datenschutz und Governance bei Hochrisiko-KI
  • Praxisbeispiele und Betriebsvereinbarungen zu HR-Tech

Vortrag 6: Anhörungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen

  • Umfang der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
  • Qualifiziertes Gespräch mit betroffenen Arbeitnehmern
  • Bedenken äußern, schweigen oder zustimmen?
  • Folgen fehlender oder fehlerhafter Anhörung

Vortrag 7: Lohngrundsätze und Mitbestimmung bei der personellen Umsetzung

  • Einsicht in Lohn- und Gehaltslisten
  • Einführung neuer Entlohnungsmethoden
  • Zustimmungsverweigerungsrechte bei Ein- und Umgruppierung
  • Übertarifliche Leistungen und Tariferhöhungen
  • Sonderfall: Vergütung freigestellter BR-Mitglieder

Vortrag 8: Widerspruch, Stellungnahmen und Informationsbeschaffung

  • Reaktionsmöglichkeiten bei unzureichender Information
  • Zustimmungsverweigerung: Voraussetzungen und Rechtsfolgen
  • Kündigung: Bedenken und Widerspruch überzeugend darlegen
  • Dokumentation und Beweisführung
  • Formulare, Vordrucke und Checklisten
 

 

 

 


§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.

PersR

Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.399,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.199,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt., Hotelkosten und etwaiger kommunaler Abgaben
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Änderungen bzgl. der Inhalte, Dauer und der Seminargebühr im Folgejahr möglich.

Seminardetails

Seminardauer: 2 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 16:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 34

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 80 Poko-Points
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