Die konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats


Die konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats

§ 37,6

Die erste Sitzung des neuen Betriebsrats muss gut vorbereitet werden, um alle formalen Schritte einzuhalten - von der Wahl des Wahlleiters bis zur Festlegung einer Geschäftsordnung des Betriebsrats. Eine erfolgreiche Konstituierung des Betriebsrats schafft eine transparente und motivierende Arbeitsstruktur für die Herausforderungen Ihrer Betriebsratsarbeit.

In unserem firmeninternen Workshop bereiten Sie die erste Betriebsratssitzung gemeinsam vor.

Vorbereitung durch den Wahlvorstand

  • Einladung
  • Zeitpunkt

Tagesordnung der konstituierenden Sitzung

  • Wahl der Wahlleiterin/des Wahlleiters zur Wahl der/des Betriebsratsvorsitzenden
  • Wahl der/des Betriebsratsvorsitzenden unter Leitung der/des gewählten Wahlleiterin/Wahlleiters
  • Wahl der/des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden unter Leitung der/des neugewählten Betriebsratsvorsitzenden oder der Wahlleiterin/des Wahlleiters

Voraussetzungen wirksamer Betriebsratsbeschlüsse zu weiteren Tagesordnungspunkten

  •  Einstimmiger Beschluss
  • Anwesenheit aller Betriebsratsmitglieder

Sonstiges

  • Geschäftsordnung
  • Ausschüsse: Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses (§ 27 BetrVG) und der weiteren Ausschüsse des Betriebsrats
  • Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
  • Bestimmung der Gesamtbetriebsratsdelegierten
  • Teilnahme der Jungend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung

    Dieses Seminar ist sehr empfehlenswert in Betrieben mit mehr als 300 Mitarbeitern!

37,6

Diese Veranstaltung kann erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG vermitteln, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Diese Veranstaltung können für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 96 Abs. 4 SGB IX vermitteln.

Hinweise zur sicheren Beschlussfassung finden Sie auch in unserem Inhouse-Folder.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Seminardetails

Empfohlene Veranstaltungsdauer: 1 Tag

Teilnehmer: max.20

Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.

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