Die konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats
Seminarinhalte
Die erste Sitzung des neuen Betriebsrats muss gut vorbereitet werden, um alle formalen Schritte einzuhalten - von der Wahl des Wahlleiters bis zur Festlegung einer Geschäftsordnung des Betriebsrats. Eine erfolgreiche Konstituierung des Betriebsrats schafft eine transparente und motivierende Arbeitsstruktur für die Herausforderungen Ihrer Betriebsratsarbeit.
In unserem firmeninternen Workshop bereiten Sie die erste Betriebsratssitzung gemeinsam vor.
Themenschwerpunkte des Workshops:
Vorbereitung durch den Wahlvorstand
- Einladung
- Zeitpunkt
Tagesordnung der konstituierenden Sitzung
- Wahl der Wahlleiterin/des Wahlleiters zur Wahl der/des Betriebsratsvorsitzenden
- Wahl der/des Betriebsratsvorsitzenden unter Leitung der/des gewählten Wahlleiterin/Wahlleiters
- Wahl der/des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden unter Leitung der/des neugewählten Betriebsratsvorsitzenden oder der Wahlleiterin/des Wahlleiters
Voraussetzungen wirksamer Betriebsratsbeschlüsse zu weiteren Tagesordnungspunkten
- Einstimmiger Beschluss
- Anwesenheit aller Betriebsratsmitglieder
Sonstiges
- Geschäftsordnung
- Ausschüsse: Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses (§ 27 BetrVG) und der weiteren Ausschüsse des Betriebsrats
- Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
- Bestimmung der Gesamtbetriebsratsdelegierten
- Teilnahme der Jungend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung
Hinweis: Dieses Seminar ist sehr empfehlenswert in Betrieben mit mehr als 300 Mitarbeitern!
Fakten
Kosten:
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Empfohlene Veranstaltungsdauer: 1 Tag
Teilnehmer: max.20
Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.
Wichtige Hinweise
37,6
Diese Veranstaltung kann erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG vermitteln, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
SGB IX
Diese Veranstaltung können für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 96 Abs. 4 SGB IX vermitteln.
Hinweise zur sicheren Beschlussfassung finden Sie auch in unserem Inhouse-Folder.