Anwesenheitsprämien

Was ist eine Anwesenheitsprämie und wem steht sie zu?

Bei Anwesenheitsprämien handelt es sich um Sondervergütungen, die an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit besonders wenigen Fehltagen ausbezahlt werden. Dabei erhält der Beschäftigte zusammen mit seinem Bruttomonatsgehalt für jeden vollen Monat, den er am Arbeitsplatz anwesend war, eine Prämie. Diese kann z. B. im Falle einer krankheitsbedingten Abwesenheit um ein Viertel des jahresdurchschnittlichen Bruttomonatsgehalts gekürzt werden.

Die Anwesenheitsprämie ist stark umstritten, da schlimmstenfalls auch schwer erkrankte oder ansteckende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Arztbesuch absehen, um die Prämie nicht zu gefährden.

Voraussetzung für die Gewährung einer Anwesenheitsprämie ist eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Die Zulässigkeit der Anwesenheitsprämie und deren Kürzungsmöglichkeit ergibt sich aus § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz.

siehe auch: Arbeitsvertrag, Sonderzahlung